Aleatorische Demokratie

Bürgerrat zur Corona-Impfpflicht? Keine gute Idee

Youth Citizens Jury, Bochum 2009

Seit Monaten geistert die Forderung nach einer gesetzlichen, allgemeinen Corona-Impfpflicht durch die Öffentlichkeit. Teilweise galt sie schon fast als beschlossen, teilweise gilt sie als praktisch nicht durchsetzbar, teilweise gibt es verfassungsrechtliche Bedenken. Nun hat der Bundesverband “Mehr Demokratie” zu dieser polarisierenden Frage einen Bürgerrat vorgeschlagen (Anmerkung 10, am Ende des Textes) – die derzeitige Allzweckwaffe, wenn es um Bürgerbeteiligung im großen Stil geht.

Ich halte das für eine schlechte Idee und befürchte (wie schon mehrfach und vor längerer Zeit geschrieben), dass der falsche Einsatz aleatorischer Verfahren der Demokratie mehr schadet als nützt. Ich will das am vorgeschlagenen Beratungsthema kurz skizzieren und werde dabei verschiedene Probleme streifen, die noch lange nicht ausdiskutiert sind, bei denen es an Forschungsgrundlagen fehlt und um die ich mich u.a. im Podcast ?Macht:Los! weiter kümmern möchte.
Mein zentrales Argument: Eine Corona-Impfpflicht wäre eine willkürliche Detailregelung, der es an einer tragfähigen Grundentscheidung fehlt. Wäre eine Impfpflicht demokratisch legitim, müsste es noch unzählige weitere Ge- und Verbote für die individuelle Gesundheitsvorsorge geben. Gibt es sie aber nicht und soll es sie auch nicht geben, dann ist eine Corona-Impfpflicht eine willkürliche Detailregelung und so mit demokratischen Grundregeln nicht vereinbar.

Zuvor aber, damit niemand meint, einen nicht-neutralen Standpunkt entlarven zu können: ich bin natürlich gegen eine Impfpflicht. Und ich bin mir sicher, ein wie von Mehr Demokratie vorgeschlagener Bürgerrat würde eine Impfpflicht empfehlen (evtl. unter irgendwelchen Bedingungen, Inzidenzen o.ä.). Ich habe aber nicht plötzlich Angst vor der Bürgermeinung und -entscheidung, die ich sonst immer so hoch halte. Aber ich habe genug von Willkür. Denn genau diese zu brechen ist zentrale Aufgabe aleatorischer Demokratie. Es soll gerade nicht der Zufall regieren (heute so, morgen so), sondern “Zufallsbürger” (5) sollen Kontinuität sichern, das taktische Spiel um Macht ins Leere laufen lassen.

Zur Methode Bürgerrat (6): Sie ist noch sehr neu, wenig erforscht, ihr Einsatz wurde bisher sehr unterschiedlich gehandhabt – und ich habe entsprechend noch keine gefestigte Meinung dazu. Ich sehe ein großes Potential, ich sehe, wie aktivierend die bisherigen Bürgerräte (in die ich genügend Einblick hatte) gewirkt haben. Aber ich sehe auch noch viele methodische Fragen. Denn Bürgerräte sind in ihrer bisher praktizierten Form eine Mischung aus “Resonanzgruppe”, Planungszelle, Ideenwerkstatt und Volksabstimmung im Mini-Sample.

Beim Verfahren Planungszelle haben die Ausgelosten – jedenfalls bei richtigem Einsatz, hier verwässert in jüngerer Zeit leider auch einiges – eine klare Planungsfrage zu bearbeiten (7). Es gibt ein Problem, es gibt fertige Lösungsvorschläge, und die Planungszellen beraten über den besten Weg. Sie haben aber zum Beispiel nicht die Aufgabe, eigene Vorschläge zu machen (dafür ist das Verfahren gar nicht gut geeignet). Und die Ausgelosten sind regelmäßig nicht oder kaum betroffen von dem, was zur Entscheidung ansteht (und ob das nicht sogar im Gegensatz zur sonstigen Bürgerbeteiligung zur Bedingung gemacht werden müsste ist eine der vielen Fachfragen, die noch weiter diskutiert werden sollten). Die Aufgabe einer Planungszelle ist es, verschiedene Ideen und verschiedene Interessen so zusammenzubringen, dass am Ende eine Empfehlung steht (Bürgergutachten genannt), die in der Gesellschaft möglichst große Zustimmung bzw. möglichst wenig Ablehnung erfährt (der Unterschied ist wichtig und bisher auch unzureichend geklärt).

Ein Gegenpart zur unverbindlichen Bürgerbeteiligung sind Volksabstimmungen, die wir in Deutschland bekanntlich auf Bundesebene nicht haben. Bei dieser sogenannten Volksgesetzgebung gibt es einen oder mehrere fertige Gesetzentwürfe, dazu eine öffentliche Debatte (im Idealfall objektiv zusammengefasst in Schriftform für alle Abstimmungsberechtigten) – und die Bürger wählen, was ihrer Meinung am nächsten kommt.

Obwohl Volksabstimmungen unbestreitbar sehr demokratisch sind (weil der Souverän unmittelbar sagen kann, was er will, und nicht darauf angewiesen ist, dass Politiker halbwegs umsetzen, wofür sie evtl. gewählt worden sind), gibt es gewichtige Argumente dagegen (8). Zunächst mal das offensichtlichste: die Herrschenden wollen schlicht keinen Volksentscheid, deshalb gibt es ihn bis heute nicht. Politiker werden nicht müde, die repräsentative Demokratie zu beschwören, die gerade verlange, dass die Abgeordneten frei und an keinen Wählerauftrag gebunden seien, nur so könne man gute Politik machen. Es gibt die Angst, der Minderheitenschutz könne per Volksabstimmung mit einfachen Mehrheiten umgangen werden. Und es gibt Warnungen vor den Launen des Volkes (ewiges Stichwort hier: Einführung der Todesstrafe nach einem medial sehr präsenten Verbrechen).

Dabei haben Volksabstimmungen dasselbe Problem wie unsere Parlamentsdemokratie – und wie eben auch ein Bürgerrat, jedenfalls in der vorgeschlagenen Form: sie unterliegen keiner Selbstbegrenzung ihrer Regelungslust, wie sie beispielhaft in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 in Artikel 4 formuliert ist:

“Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuss der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetz festgelegt werden.“

Alle Willkür, alle Drangsal von Minderheiten, ja wohl eigentlich jede rechtliche Ungerechtigkeit ist ausgeschlossen, wenn dieser simple Grundsatz gilt: Ich darf machen, was ich will; und erst, wenn ich damit in die Möglichkeiten anderer eingreife, ebenfalls zu tun, was sie wollen, müssen wir einen Interessenausgleich schaffen. Umgekehrt heißt es: Niemand darf mir etwas ge- oder verbieten, solange ich ihm oder anderen nicht mehr als zumutbar schade. Und so ähnlich, aber schon eingeschränkter, steht es auch im deutschen Grundgesetz, Artikel 2:

“Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.”

Meine Freiheit stößt also dort an Grenzen, wo sie die Freiheit anderer begrenzt. Für alle Regelungsvorschläge, die dann auf den Tisch kommen, um einen Interessenausgleich zu schaffen, ist daher zu klären: wer will was von wem wozu?

Diese demokratisch elementare Frage wird bei uns meist verkürzt auf “was will irgendwer?” und an das Konstrukt “Staat” adressiert. “Wir” wollen mehr Kindergärten, höhere Einkommen für Krankenschwestern und Pfleger, “wir” brauchen mehr Polizei, “wir” sind dafür, die Bürgersteige behindertengerecht abzusenken und so weiter und so fort. Während die hinterm “Wir” stehenden Interessengruppen mit Gemeinwohldeklarationen vernebelt werden, wird komplett ausgeklammert, von wem man etwas haben möchte. “Der Staat” (oder manchmal auch “die Politik”) soll sich kümmern, hat Pflichten, Aufgaben, Hausaufgaben – nur: der Staat bzw. die “ihn” steuernde Politik leisten ja selbst nichts – sie verpflichten vielmehr andere zur Leistung. Sie regeln per Gesetz, Verordnung, Satzung, Auslegungsbestimmung u.v.m., was Menschen in bestimmten Situationen tun oder lassen müssen. Und während schon über diesen wichtigen Part wenig, in den meisten Fällen gar nicht gesprochen wird (denn alle Finanzierungen laufen aus Haushalten, deren genaue Speisung höchstens mal abstrakt diskutiert wird), wird das “Wozu” gleich ganz ausgeblendet, jedenfalls wenn man nach wirklich überzeugenden Begründungen fragt und sich nicht mit einem “weil’s besser ist” begnügt.

Wir sind es gewohnt, dass jede denkbare Forderung erhoben und in den politischen Raum gestellt werden kann. Jedes Verbot lässt sich fordern (9), und fast alles lässt sich (empirisch betrachtet) tatsächlich verbieten: Plastiktüten, Silvesterfeuerwerk, Glühbirnen, Schottergärten, Fahrradfahren, Fußballspiele, Reisen, Familienfeiern, Demonstrationen, Gaststättenbesuche… Wobei wir mit den letzten fünf Beispielen natürlich bei Corona angelangt sind. Was wir gewohnt sind, ist Willkür.

Nehmen wir das mir sehr am Herzen liegende Thema Klimaschutz. Es ist völlig klar, dass wir (und einige Generationen vor uns) auf Kosten anderer gelebt haben. Wir haben uns einen Ressourcenverbrauch herausgenommen, der nicht für alle Menschen auf diesem Globus möglich ist, schon gar nicht für immer. Damit haben wir unsere Freiheit zu Lasten anderer ausgelebt. Wie nun allerdings der Schaden künftig gemindert, ja vermieden werden kann und wie evtl. entstandener Schaden zu ersetzen ist, darüber herrscht keine Einigkeit, ja diese Fragen werden geradezu verdrängt – von Willkürentscheidungen nach dem Motto: alles, was es irgendwie besser macht, ist gut. Das stimmt aber nicht.

Zum einen greift solche Willkür unverhältnismäßig in die Rechte einzelner ein. Natürlich wird weniger CO2 durch Flugverkehr emittiert, wenn das Fliegen verboten wird. Aber dass der ehemalige Fluggast gar kein Reise-CO2 mehr emittieren darf, der Autofahrer aber beliebig viel, ist nicht etwa eine Ungleichbehandlung ohnehin illegitimer Handlungen (1). Denn dazu müsste jede Netto-Emission von Kohlendioxid bzw. allgemeiner jede Netto-Schädigung des natürlichen Klimas verboten sein. Das ist bekanntlich nicht so, und es wäre auch nicht machbar, augenblicklich würde nämlich damit unser gesamtes Wirtschaftssystem zusammenbrechen und wir müssten verhungern, verdursten, erfrieren. Ohne CO2-Emission können wir heute nicht einmal einen Bio-Salat kaufen oder den Wasserhahn aufdrehen. Um mich jetzt nicht in den Einzelheiten dieses Riesenthemas zu verlieren: am Ende aller Überlegungen, die Willkür ausschließen, werden CO2-Budgets stehen, die ein jeder in individueller Freiheit beanspruchen darf. Mit willkürlichen Eingriffen in die Freiheit ist es jedenfalls demokratisch nicht zu machen.

Ein zweiter Punkt sei noch erwähnt, weil er regelmäßig übersehen wird: Bei der Klärung des “Wozu” muss natürlich die Zweckmäßigkeit geprüft werden. Jede Wirkung hat Nebenwirkungen, und am Ende kann nur das Ergebnis zählen, gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Beim Flugverbot wäre also zu prüfen, welches Ausweichverhalten es nach sich ziehen wird, wie Menschen stattdessen reisen (bzw. was sie mit dem eingesparten Urlaubsgeld machen), welche Auswirkungen das Flugverbot auf die bisherigen Urlaubsgebiete hat und so weiter. Allein fürs “Energiesparen” sei auf den bekannten Rebound-Effekt verwiesen, in der Ökologie ist ein aktuelles und populäres Beispiel der Kurzschlussgedanke, eine Population müsse wachsen, wenn ihre Fressfeinde dezimiert werden – am Beispiel der Wale konnte eindrucksvoll gezeigt werden, dass das Gegenteil richtig ist.

Was für den Klimaschutz gilt, gilt für alle Lebensbereiche: Während die Politik immer detailliertere Regelungen schafft (um Lobbygruppen zu bedienen und weil ihr riesiger Verwaltungsapparat unerlässlich Probleme identifiziert), müssten wir demokratisch genau in die andere Richtung arbeiten: von der Detailregelung zum Grundsatzentscheid.

Die Corona-Politik hat gezeigt, was hier alles ungeklärt ist – bzw. bisher leichtsinnigerweise für geklärt gehalten wurde. Grundrechte als Grundregeln wurden von geradezu beliebigen und damit willkürlichen Detailregelungen beschränkt oder außer Kraft gesetzt. Praktisch keine einzige Detailregelung der Pandemiebekämpfung ist selbsterklärend, logisch ableitbar von einer einfachen (und demokratisch legitimen) Grundentscheidung – genau deshalb müssen ja all diese Detailregelungen permanent kommuniziert werden.

Und was sagt uns das nun über eine Impfpflicht-Debatte? Dass auch hier das Grundsätzliche nicht geklärt ist. Wäre es geklärt, hätte es diese Diskussion nie gebraucht. Aber da es um einen Willkürakt geht, ist jede Positionierung möglich, das Ergebnis völlig abhängig von der öffentlichen Stimmung und von mehr oder weniger zufälligen Ereignissen. (2)

Wer will was von wem wozu bei der Impfpflicht? Wer fordert hier eigentlich etwas (“die Allgemeinheit”, Medizin-Experten, Kranke, Alte, Hypochonder, Versicherungsaktionäre, Pharmalobbyisten…)? Geht es um eine Zwangsbeglückung (so der Vorschlag, eine Corona-Impfpflicht nur für “vulnerable” (Alters-)Gruppen einzuführen)? Geht es um den Schutz Dritter (damit ich nicht krank werden kann musst du dich impfen lassen)? Geht es um einen Sonderfall, mit welcher Erkrankung man ins Krankenhaus darf (Sportunfall und Kreislauferkrankung wg. Sportmangels ja, Corona nein)?

Wir müssen dazu gar nicht weiter in die Impfdebatte einsteigen, weil das Grundsätzliche offenbar ungeklärt ist (bzw. z.T. infrage gestellt wird). Wer verlangt von wem welche Leistungen (inkl. Unterlassungen) mit welchem Ziel? Es geht darum, andere für meine eigene Gesundheit mitverantwortlich zu machen und zwar weit über die Regel hinaus, dass sie mit ihrem Verhalten nicht unmittelbar meine Gesundheit beeinträchtigen dürfen (mittelbar wird es unvermeidlich sein, nach dem alten Albert-Schweitzer-Satz:

“Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.”

Und nur zur Sicherheit sei daran erinnert, dass es in einer Demokratie grundsätzlich keine “richtigen Entscheidungen” geben kann, also entfällt jede Begründung, eine Willkürregelung sei doch eindeutig “richtig” oder “vernünftig”. Wer an die richtige Entscheidung glaubt, ist in der Demokratie grundverkehrt und muss ein Philosophenherrschaft suchen und sich ihr unterwerfen. (3)

Es ist also zu klären, welche Ansprüche ein jeder gegenüber beliebigen anderen für seine Gesunderhaltung, Krankenpflege oder Lebensverlängerung stellen darf (und diese Frage wird nicht durch die Zwischenschaltung von Krankenkassen, öffentlichem Gesundheitsdienst u.v.m. obsolet, sie vernebeln wie gesagt nur die entscheidende Frage). Und da sind Ansprüche auf Schadensvermeidung deutlich von Hilfsleistungen zu unterscheiden. Die Diskussion wird nicht einfach werden. So darf sich ohne allzu viel moralische Bürde ein jeder in Deutschland seines Lebens erfreuen, ohne zu irgendeiner Leistung für Hilfsbedürftige in anderen Ländern der Welt verpflichtet zu sein, von marginalen und meist überkompensierten Staatsleistungen abgesehen. Bisher ist auch niemand zur Organspende verpflichtet, schon gar nicht noch lebend, obwohl viele Menschen auf eine Niere verzichten könnten und erst Recht auf ein wenig Knochenmark oder anderes.

Um es abzukürzen: Die Forderung einer Corona-Impfpflicht ist völlig willkürlich, weil sie sich nicht logisch und damit demokratisch aus einer grundlegenderen Klärung des Verhältnisses verschiedener Freiheitsrechte ergibt. Nein, da hilft auch kein Verweis auf einen “Sonderfall Pandemie”, auch dieser müsste sich selbstverständlich aus einer demokratischen Grundverständigung ergeben. Die Forderung nach einer Impfpflicht ist daher genauso willkürlich wie die Forderung vieler Verbote: Fliegen, Fleischessen, Flirten am Arbeitsplatz – nur mit Willkür lässt sich dies alles verbieten. Dass aber Willkür ihrem Wesen nach demokratiefremd ist, zeigt sich schnell mit dem Blick auf das Ergebnis. Denn wo Willkür zulässig ist, haben wir keine Selbstbestimmung mehr, sondern eine Tyrannei wechselnder Mehrheiten.

Lässt sich für ein allgemeines Flugverbot keine demokratische Mehrheit finden (die hier ja stets auf die Mehrheit der abstimmenden Stimmberechtigten reduziert ist und keinerlei Rücksicht auf die Entscheidungsfolgen für andere nimmt, insbesondere diejenigen außerhalb des Abstimmungsgebiets), könnte man mit Willkür als erstes das Fliegen auf die Malediven verbieten. Dafür findet sich schnell eine Mehrheit, weil es sie schlicht nicht betrifft, es vernünftig klingen kann und ggf. auch noch Neid und Missgunst mitspielen. Danach beschließt man ein Flugverbot auf die Kanaren. Und so kann man das weitertreiben mit allem, wofür sich eine Mehrheit findet. Man darf nur nicht den Fehler machen, alles zugleich zur Abstimmung zu stellen.

Wenn hingegen – zurück zur Impfpflicht – geklärt ist, wie das mit den Rechten und den Eingriffen in diese Rechte zu gestalten ist, ohne willkürlich zu werden, dann ist die Impfpflichtfrage automatisch geklärt. Soweit ich das bisher gedanklich durchdrungen habe, wäre sie damit eindeutig vom Tisch. Aber ich kann mich irren – und letztlich haben wir auch noch gar nicht über die Vertragsfreiheit gesprochen, mit der Menschen ganz freiwillig auf die Ausübung von Rechten verzichten bzw. sich zu Leistungen verpflichten können. Das ist aber eine eigene, erstaunlich undiskutierte Grundsatzfrage (u.a. wird auch hier wieder der Minderheitenschutz tangiert und die Bestimmung über Stimmlose).

Für die Idee eines Bürgerrats zu einem Impfpflicht-Gesetz heißt das alles im Ergebnis: es ist die völlig falsche Fragestellung. Auch wenn mir die meisten entgegnen werden, es sei eilig und keine Zeit für solche (vermutlich auch gerne als philosophisch und damit verzichtbar abgetanen) Prinzipienfragen, ich werbe für die gegenteilige Position: Bevor man ins Dunkel schießt, weil’s da gerad bedrohlich klingt, verständigt man sich darüber, ob man überhaupt jemals schießen will und wenn ja unter welchen Bedingungen, ob und unter welchen Umständen man ins Dunkle (bzw. “Blaue”) hinein schießen will und so weiter. Ein Bürgerrat könnte die Willkürentscheidung nicht weniger willkürlich machen, selbst wenn er methodisch optimal aufgestellt wäre.

Und damit noch zu ein paar konkreten Anmerkungen zur ersten Skizze (10), wie ein solcher Bürgerrat zur Impflicht aussehen könnte:

  1. Kein ausgeloster Bürger käme ohne bestehende Meinung in die Beratung. In anderen Zusammenhängen nennen wir das “Befangenheit”. Das Problem gibt es zugegeben in vielen aleatorischen Verfahren bisher, aber es ist eben auch eine Grundsatzfrage, ob das nicht vermieden werden muss. In jedem Fall hat es deutliche Auswirkungen aufs Verfahren. (Wohingegen bei Planungszellen meist und vor allem im ursprünglichen Anwendungssinne Fragen bearbeitet werden, zu denen sich bis dahin kaum ein Bürger Gedanken gemacht hat, also unbelastet und auch ohne jedes thematische Engagement in die viertägige Arbeitsphase geht.)
  2. Eine deutliche Mehrheit Geimpfter entscheidet über eine Minderheit Ungeimpfter. Damit ist der Ausgang zwar nicht klar (auch Geimpfte können natürlich gegen eine Impfpflicht sein, sogar nachträglich die eigene Impfung für einen Fehler halten; Ungeimpfte können für die Impfpflicht sein wie Raucher für Rauchverbote, da ist jedenfalls weit mehr Vielfalt möglich als es auf den ersten Blick vielleicht erscheint); aber es ist in jedem Fall eine Beratung unterschiedlich Betroffener über ihre künftige Betroffenheit. Das ist schon etwas sehr Spezielles und bisher m.W. ohne Beispiel, in jedem Fall ohne wissenschaftliche Methodenexpertise.
  3. Die zeitversetzte Beratung per Internet (im Vorschlag von mehr Demokratie: über vier Wochen) ist mit den Corona-Maßnahmen ausprobiert und praktisch etabliert worden, auch hier fehlt aber noch eine belastbare wissenschaftliche Evaluation. Sobald Ausgeloste zu Lobbyisten werden (z.B. weil Familie, Freunde, Bekannte sie um die Einbringung bestimmter Positionen bitten) ist das Losverfahren ad absurdum geführt.(4)
  4. Die Liste der konkret vorgeschlagenen Expertinnen und Experten irritiert mich. Sie bringt wenig Neues, man könnte auf die meisten Personen komplett verzichten und schlicht aus seinem eigenen Wissensfundus schöpfen, denn diese Protagonisten sind nun seit 2 Jahren dominant in der öffentlichen Debatte. Anhand der Vorschlagsliste frage ich mich, was überhaupt geklärt werden soll. Wo sind beispielsweise die Juristen? Wo die Politologen? Wo die Exekutive? Und warum zwei Virologen? Wenn es da um Meinungen statt Fakten geht (hört, hört!), dann braucht es vielleicht eher fünf oder fünfzig?
    Anstatt zum tausendsten Mal Drosten, Streeck und Mertens zu Wort kommen zu lassen (mit welcher Legitimation?) wäre es wenigstens etwas innovativ, eine Auslosung der Experten vorzuschlagen, die jeweils aus Pools thematisch Kompetenter gezogen werden (und dies, zur Validierung der Ergebnisse, auch in parallelen, voneinander unabhängigen Bürgerräten jeweils neu, so dass verschiedene Referenten zu Wort kommen – bei ordentlicher Durchführung müssten die Ergebnisse der Bürgerberatung dennoch übereinstimmen). Da vom Input wesentlich das Output abhängt, dürfte nicht nur dieser erste (ja nur als Skizze zu verstehende) Experten-Vorschlag das größte Einfallstor für Kritik und Delegitimierung eines solchen Bürgerrats sein.

Was wir brauchen, ist eine Grundlagendebatte für die Weiterentwicklung unserer Demokratie – wie oben ausgeführt. Da sehe ich u.a. bei Mehr Demokratie großes Potential (und insgesamt wenige Akteure, die sich darum verdient machen könnten). Und im kleinen Fachkreis derer, die mit aleatorischen Verfahren zur Beratung und Entscheidung arbeiten, sind ebenfalls noch zahlreiche sehr grundlegende Fragen zu klären – was auch verlangt, die eigenen (wirtschaftlichen) Interessen einstweilen zurückzustellen.

Timo Rieg

Anmerkungen (Ergänzungen dahinter)
(1) Denn bei der Ungleichbehandlung illegitimer Handlungen kann man argumentieren, dass es kein Anrecht auf Gleichheit gibt. Mir ist das zum ersten Mal als Student bei der Diskussion um die Verweigerung vorgeschriebener Tierversuche begegnet: aus der Tatsache, dass sich einige Kommilitonen erfolgreich durchmogeln kann man für Juristen nicht ableiten, dass man auch mit offenem Bekenntnis zur Verweigerung durch den Kurs kommen müsste. Ausführlich in Rieg/ Völlm/ Feddersen/ Gericke (1996): Über Leichen zum Examen, Bochum: biblioviel, 2., überarb. Aufl.,

(2) Wer glaubt, die Corona-Politik wäre nicht anders ausgefallen, wenn beispielsweise ein Mitglied des Bundeskabinetts an Covid-19 verstorben wäre? Siehe hierzu auch Teil 6 der Medienkritik zum Corona-Journalismus, Qualitätskriterium Objektivität.

(3) Dazu wie auch einigen anderen Grundfragen der Demokratie Rieg (2020): Ausgeloste Bürgerparlamente. Warum die Politikwissenschaft dringend empirische Forschung zur aleatorischen Demokratie braucht. Working Paper Nr. 2, hrsg. von Bayerischer Forschungsverbund Zukunft der Demokratie, Erstveröffentlichung unter https://fordemocracy.hypotheses.org/2765, wg. gelegentlicher Server-Probleme zusätzlich abrufbar hier: ForDemocracy_Ausgeloste-Buergerparlamente

(4) vgl. dazu meine kritischen Anmerkungen zum Vorschlag dauerhaft eingesetzter “Zukunftsräte” als (Teil einer) “Konsultative” in Rieg (2017): Repräsentative Bürgervoten Dank Teilnehmer-Auslosung, in: Kursbuch Bürgerbeteiligung Band 2, hrsg. von Volker Sommer, Verlag Deutsche Umweltstiftung, S. 315-331: 328ff; auch als E-Paper.

(5) vgl. zum Begriff “Zufallsbürger” eine Diskussion mit Jörg Sommer https://www.heise.de/tp/features/Soll-man-Berufspolitiker-durch-zufaellig-ausgeloste-Buerger-ersetzen-4425759.html

(6) Zu den Begriffen Bürgerrat, Bürgerparlament und Planungszelle siehe https://www.aleatorische-demokratie.de/buergerrat-buergerparlament-und-andere-begriffe-aleatorischer-demokratie/

(7) ausführlicher: https://www.aleatorische-demokratie.de/planungszelle/

(8) ausführlicher: https://www.timo-rieg.de/2014/02/direkte-demokratie-mehr-als-nur-ja-oder-nein/

(9) vgl. https://www.deutschlandfunkkultur.de/restriktive-gesellschaft-verbote-verbote-verbote-100.html

(10) Text der Pressemitteilung vom 19.01.2022

Der Verein Mehr Demokratie hält einen Bürgerrat zum Thema Impfpflicht für zeitlich machbar und sinnvoll. „Eine mögliche Impfpflicht betrifft alle Menschen im Land und sie ist ein hoch umstrittenes Thema“, erklärt Claudine Nierth, Vorstandssprecherin des Fachverbands.

Der Verein begrüßt, dass im Bundestag eine offene Abstimmung vorgesehen ist. Zusätzlich sollte die Bevölkerung in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Zeitknappheit sei jedenfalls kein Argument gegen einen Bürgerrat, betont Nierth: „Da eine mögliche Impfpflicht für die aktuelle vierte Welle ohnehin zu spät käme, spricht nichts gegen eine ausführliche Debatte unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern.“

Nach Einschätzung von Mehr Demokratie wären zwölf Wochen Vorbereitungszeit für einen Bürgerrat ausreichend. Der Bundestag könnte demnach nächste Woche einen Impfpflicht Bürgerrat beschließen, der dann im Mai starten und bereits im Juni Ergebnisse vorlegen könnte. Entsprechende Beschlüsse könnten dann in den letzten Sitzungswochen vor der Sommerpause gefasst werden.

In einem Bürgerrat erarbeiten ausgeloste Menschen, deren Zusammensetzung einem Querschnitt der Bevölkerung entspricht, Empfehlungen für den Bundestag. Diese könnten im Fall der Impfpflicht-Entscheidung den einzelnen Abgeordneten als eine Art Leitplanke dienen. Auf Landes- und Kommunalebene gab und gibt es bereits geloste Bürgerräte rund ums Thema Corona – bisher wurde jedoch noch nie ein einzelnes Thema wie die Impfpflicht behandelt.

+ Skizze „So kann ein Bürgerrat zur Impfpflicht aussehen“:https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2022/2022-01-18_Buergerrat-Impfpflicht_02.pdf

+ Überblick Bürgerräte zu Corona-Fragen:https://www.buergerrat.de/aktuelles/mit-buergerraeten-gegen-corona/

PS / Ergänzungen

a) Der Kommentar richtet sich an die kleine Schar derer, die sich für die Fachdebatte um aleatorische Deliberation und Demokratie interessieren. Wer recht neu in dem Thema ist, wird sicherlich dem ein oder anderen Gedankengang nicht folgen können. Als Überblick in die Thematik sei der in Fußnote 3 erwähnte Aufsatz “Ausgeloste Bürgerparlamente. Warum die Politikwissenschaft dringend empirische Forschung zur aleatorischen Demokratie braucht.” Aus der Politikwissenschaft hat übrigens niemand auf diese Aufforderung reagiert. Zum Hintergrund des Autors siehe Impressum. Den ersten Vorschlag für ausgeloste Parlamente habe ich bereits 2003 im Buch “Verbannung nach Helgoland” gemacht (mehr in der Übersicht).

8 Kommentare

  1. Aus der Zuschrift eines Kollegen, Ziffern redaktionell eingefügt zur besseren Beantwortung

    (1) Du gehst von einer unrichtigen Prämisse aus: “noch unzählige weitere Ge- und Verbote für die individuelle Gesundheitsvorsorge” … Niemand plant die Impfpflicht wegen der individuellen Gesundheitsvorsorge. Es geht um den Schutz der anderen, um die Volksgesundheit. (2) Alles, was es dazu zu sagen gibt, hat der Bundesgerichtshof in den 50er-Jahren schon gesagt. (3) Die von Dir gewünschte “Grundentscheidung” fällt natürlich nur am Einzelfall, weil wir nicht jede Woche eine Pandemie haben mit solchen Todeszahlen und überlasteten Kliniken. Es war vermutlich das erste Mal seit dem Krieg, dass in Italien das Militär die Särge abtransportieren musste.

    (4) Man muss eben NICHT noch andere Gesundheitsvorsorge vorschreiben, weil es um die gar nicht geht oder nur in zweiter Linie. Ich sehe überhaupt keine Willkür. Außerdem ist mir in diesem Zusammenhang nicht klar, wie Du “Willkür” definierst. Geht es um das Willkürverbot der Verfassung? Andererseits ist Politik immer Wille und Kür, nie nur rational.

    (5) (Nebenbei bemerkt: Ich bin nach dem Reichsimpfgesetz von 1874 gegen die Pocken geimpft worden, es gibt also eine alte Grundentscheidung. In zweihundert Jahren Impfpflicht ist es in internationaler Zusammenarbeit gelungen, die Pocken praktisch auszurotten. Warum soll das nicht wieder ähnlich gelingen? Als die Gurtpflicht eingeführt wurde (ich habe noch Autofahren ohne erlebt), war große Diskussion. Hier ging es nämlich wirklich um individuellen Schutz. Und auch die Gurtpflicht ist akzeptiert, weil sinnvoll und rettend.)

    (13) Die Fragen an das Verfahren “Bürgerrat” finde ich natürlich interessant und notwendig. Allerdings schreibst Du: “Es gibt ein Problem, es gibt fertige Lösungsvorschläge, und die Planungszellen beraten über den besten Weg. Sie haben aber zum Beispiel nicht die Aufgabe, eigene Vorschläge zu machen (dafür ist das Verfahren gar nicht gut geeignet).” Das finde ich nicht. Es wird zwar seit Jahren von Liudger Dienel überall gesagt, aber stimmen tut’s deshalb noch nicht. Natürlich kann man in Planungszellen hervorragend eigene Ideen entwickeln. Man kann Open Space, Zukunftswerkstatt und alle möglichen Kreativ-“Techniken” ohne weiteres einbauen. Bis jetzt waren noch in jedem Bürgergutachten, an dem ich mitgewirkt habe, zu den unterschiedlichsten Fragen auch konkrete Maßnahmenideen drin, oft als Beispiele. Und die Bürger verlassen bei der Bürgerbeteiligung auch mal den vorgegebenen Rahmen – das ist ihr gutes Recht, finde ich, auch wenn es für die Organisatoren und Moderatoren schwieriger ist.

    Wenn nur “Nichtbetroffene” mitmachen dürften, dürfte es nur zu 1 % der das Gemeinwesen bewegenden Fragen Bürgerräte geben. Man ist immer mitbetroffen, wenn es um politische Fragen geht.

    Deine Aussage: “Zunächst mal das offensichtlichste: die Herrschenden wollen schlicht keinen Volksentscheid, deshalb gibt es ihn bis heute nicht” würde ich relativieren. Es gibt den Volksentscheid, nur nicht auf Bundesebene. Viele Länder haben ihn. […]

    Ein Staat, der eine Wehrpflicht und eine Schulpflicht haben kann, kann auch eine Impfpflicht haben. Als Soldat bin ich jedenfalls viel mehr gefährdet als mit einem Pieks in den Arm. (6) Zu den Menschenrechten gehören auch Menschenpflichten (siehe z. B. https://www.menschenpflichten.info/Verantwortlichkeiten).

    Die Frage der Verhältnismäßigkeit wird ja eben gerade politisch beantwortet. Nur in Extremfällen ist das Verfassungsgericht zuständig. Und bis jetzt haben das Bundes- und die Landesverfassungsgerichte und -gerichtshöfe alle wesentlichen Covid-19-Gesetze und -Verordnungen grundsätzlich als verfassungsgemäß eingestuft, also auch als verhältnismäßig.

    (7) Du schreibst: “Ohne CO2-Emission können wir heute nicht einmal einen Bio-Salat kaufen oder den Wasserhahn aufdrehen.” Na und? Ich emittiere ständig CO2, schon weil ich atme. Die Frage ist doch, wieviel. Der Wasserhahn lässt sich nicht ohne CO2 herstellen, transportieren, einbauen usw. Und wenn ein Esel den Wagen zieht, der schnauft auch und furzt vielleicht dazu. Leben ist Umweltbelastung.

    Für mich ist die Frage – in Günther Nennings Worten – die, ob wir weitermachen wollen mit “der Produktion von immer mehr glitzerndem Glumpert unter Zertrampelung von Stadt, Land und Seele.” Das ist die Frage an JEDEN, was er braucht, was ihm und der Welt guttut.

    Dass die Covid-Maßnahmen sich ständig ändern, liegt an der sich ständig ändernden Lage und den Erfahrungen, die man mit den Maßnahmen macht, auch an ständig sich ändernder wissenschaftlicher Erkenntnis dazu. Aus Israel kann man halt erst melden, ob die dritte und vierte Impfung gewirkt hat, wenn die Leut geimpft sind. Vorher kann man nur spekulieren.

    (8) Es geht nicht darum, andere für meine Gesundheit verantwortlich zu machen, sondern mich für die Gesundheit der anderen. Nur Freunde und Verwandte interessieren sich für mein Wohlergehen; der Staat interessiert sich für das Wohlergehen der Allgemeinheit. Also schützt er die Gesunden vor den Kranken oder Krankheitserreger-Verbreitenden. Das tut er seit sehr langer Zeit, früher im Bundesseuchengesetz.

    (9) Ein Freund von mir hatte mal Tuberkulose. Prompt bekam ich eine Vorladung ins Gesundheitsamt und wurde geröntgt, hatte mich mehrmals zu melden usw. Der Staat hatte schon lang zuvor entschieden, dass ich die Strahlenbelastung zu ertragen habe. Sonst könnte ich eine gefährliche Krankheit weitertragen. Tbc ist gut im Griff – und zwar wegen der Vorschriften. So ca. mit 18 bekam ich mal (ich glaube sogar im Zufallsverfahren!) eine Vorladung zur Durchleuchtung von der Regierung von Schwaben, da war ein Bus, in dem wurde man geröntgt. Das war Pflicht, nicht freiwillig, ich glaube, es war bußgeldbewehrt. Oder man hätte mich mit der Polizei vorgeführt?

    Ich sehe also nicht, wo die Grundsatzentscheidung fehlt. Das Infektionsschutzgesetz ist logisch aus dem uralten Bundesseuchengesetz fortentwickelt worden. Das Prinzip war immer das gleiche.

    (11) “Kein ausgeloster Bürger käme ohne bestehende Meinung in die Beratung. In anderen Zusammenhängen nennen wir das “Befangenheit”.” Naja, also … was ist das für ein Purismus? Sollen da Plastikmenschen, die gerade aus dem Überraschungsei geschlüpft sind, entscheiden? Die Zufallsauswahl sorgt doch dafür, dass Menschen mit allen möglichen Befangenheiten und Meinungen dabei sind. Baust Du da nicht ein Scheinproblem auf?

    (10) “Eine deutliche Mehrheit Geimpfter entscheidet über eine Minderheit Ungeimpfter.” Na und? Eine deutliche Mehrheit Anständiger entscheidet über das Strafgesetzbuch, das für Unanständige gilt. Eine deutliche Mehrheit von Leuten, die Schulen besucht haben, entscheidet über die Schulpflicht (Versicherungspflicht, Wehrpflicht, Steuerpflicht, …).

    (12) “Sobald Ausgeloste zu Lobbyisten werden (z.B. weil Familie, Freunde, Bekannte sie um die Einbringung bestimmter Positionen bitten) ist das Losverfahren ad absurdum geführt.” Lobbyist ist man nicht, wenn das Kind einem etwas sagt, sondern wenn man das professionell macht und für Interessenorganisationen. Ich bin immer dafür, dass die Leut daheim mit ihren Lieben über die Themen reden, sonst entsteht zu leicht groupthink. Man tauscht sich doch auch sonst mit Freunden aus. Das ist nicht schlecht.

    Ich sehe bei vielen diese Tendenz, eine perfektionistische, künstliche Beteiligungssituation herbeizuführen, quasi weiße Leute im weißen Kittel und mit Maske in weißen Räumen, fernab von Welt und Leben, tabula rasa. Das ist mir zu protestantisch-puristisch und auf begrenzte und begrenzende Weise rationalistisch. Die Leut sollen mitten im Leben stehen, im bunten, schmutzigen, vielfältigen! Sie sollen mit Kopf, Herz und Hand, Beruf und Beziehungen, als ganze Menschen dabei sein.

    Deine Ziffer 4 unterstütze ich. Die üblichen Verdächtigen aus der Medienwelt werden nur das Übliche bringen. Die Zufallsauswahl der Teilnehmenden und die Auswahl der Themen, Fragen und Informanten sind die Stellen, auf die es ankommt. Da kann man manipulieren. […]

    1. zu (1): Es geht beim Impfen um die individuelle Gesundheit. Dass dahinter die Ideen stecken, zum einen nicht zum Krankenhausfall zu werden (“Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems, insb. der Intensivstationen”) und zum anderen, selbst weniger Virusverbreiter zu sein und damit andere (ebenfalls Geimpfte bzw. die wenigen, die tatsächlich wg. einer Unverträglichkeit nicht geimpft werden können oder bei denen eine Impfung aufgrund einer Erkrankung nichts oder zu wenig bringen würde), ist klar. Es bleibt trotzdem ein individueller Eingriff in die individuelle Gesundheit, und wenn wir andere Begrifflichkeiten ausschließen wollen, dann ist es wohl Gesundheitsvorsorge. Mit dem Begriff “Volksgesundheit” kann ich wenig anfangen, aber etwas anderes als die individuelle Gesundheit wäre die kollektive, die summarisch betrachtete einer Population, und um die kann man sich durch Rahmenbedingungen nicht-individuell kümmern (gute Luft, wenig Lärm, Ernährungsangebote, Bildung, Arztpraxen etc,). Beim Steuerzahlen geht es auch um die Staatskasse, es bleibt aber eine individuelle Abgabe, ein individueller Eingriff in das Vermögen.
      Aber wer mag, darf natürlich gerne einen anderen Begriff einsetzen, daran soll’s nicht scheitern.
      zu (2): Ein Gericht kann nur über die Rechtslage befinden. Da die Rechtslage aber jederzeit vom “Gesetzgeber” geändert werden kann, ist nie alles zu einer rechtlichen Regelung gesagt.
      zu (3): Zum Begriff “Grundentscheidung”. Nein, Grundentscheidungen heißen so, weil sie grundsätzlich gelten (bis auf Widerruf), weil sie gerade unabhängig vom Einzelfall sind. Und es gibt erstaunlich wenige Grundentscheidungen. Z.B. gibt es keine Grundentscheidung “Es ist verboten, einen anderen Menschen gegen seinen Willen zu töten.” Es werden dann zig Situationen geregelt, und am Ende muss wieder jeder Einzelfall betrachtet werden. Ein Pazifist sagt aber vielleicht: Ich töte niemanden, egal was passiert. Das wäre eine Grundsatzentscheidung. Tatsächlich unterscheidet sich aber die juristische Betrachtung z.B. zwischen zivilem Strafrecht und Kriegsrecht fulminant. Es ist eben Willkür, ob ich jemanden als Verbrecher (Strafrecht) oder Krieger (Kriegsrecht) betrachte. In letzterem Fall ist seine Exekution ohne jede Gerichtsverhandlung völlig okay, “Kollateralschäden” (wie beim “Drohnenkrieg”) eingeschlossen.
      Was uns also für die Impflicht-Debatte fehlt (bzw. was sie überflüssig machen würde), ist eine Grundentscheidung, wie weit der einzelne für die Gesundheit anderer (du: “die Volksgesundheit”) verantwortlich ist. Dazu habe ich Stichpunkte genannt, die zeigen sollen, wie willkürlich (siehe nächster Punkt) da vorgegangen wird. Es betrifft eigentlich alle Diskussionen rund ums Gesundheitswesen. Muss jemand mehr Kassenbeitrag zahlen, wenn er ungeimpft ist – als Beispiel? Wenn das Versicherungsprinzip verstanden und tatsächlich geklärt wäre, hätte kein Journalist mit Verstand solche Forderungen je kolportiert. Aber weil alle von Willkür leben, macht m an das natürlich: Raucher sollen mehr zahlen, Fette sollen mehr zahlen, Sportler bekommen einen Bonus, Vorsorgeuntersuchte bekommen einen Bonus (so ja schon lange beim “Zahnersatz”) – das ist der tägliche Kokolores. Einmal festgelegt: “jede notwendige Medizinbehandlung wird von der Allgemeinheit gezahlt”, und wir wären den ganzen Kladderadatsch los, inkl. der Kassen und Versicherungen (bis auf “Zusatzoptionen”, die sie gerne anbieten können). Es wäre sehr einfach und völlig unproblematisch – es würde billiger statt teurer, Verwaltung könnte zum großen Teil wegfallen, stattdessen mehr “Menschlichkeit im Gesundheitswesen” etc.pp. Aber was sollten dann all die Lobbygruppen machen, die bisher täglich mit neuen Vorschlägen um die Ecke kommen? Und was sollte ein Gesundheitsminister den lieben langen Tag tun, wenn er nicht mehr am Gesundheitssystem rumschrauben könnte?
      Es fehlt die Grundentscheidung, was normale Lebensrisiken sind, auch wenn sie von Menschen statt “der Natur” ausgehen. Stattdessen gibt es Detailregelungen, oft dann weit unterhalb der Gesetzesebene. Auf öffentlichem Grund muss ich regelmäßig jeden Baum von einem Gutachter prüfen lassen, der bekommt auch eine Nummer und ein Zeugnis.
      Bei der Corona-Impfpflicht wird über eine lange und sehr gewagte Kausalkette behauptet, die individuelle Entscheidung gegen die vorhandene Impfung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Gesundheit anderer und deshalb illegitim. Wer das bejaht, muss jede Infektionsweitergabe illegalisieren, jedenfalls jede ohne Einwilligung des Betroffenen. Das wird lustig. Wer jetzt ruft: das kann man doch nicht vergleichen, Corona ist etwas ganz anderes, etwas ganz besonderes, der agiert eben willkürlich. Oder nach welchem eindeutigen Kriterium soll das für Corona gelten, für alle anderen verfügbaren Impfungen nicht?
      zu (4): Was ist Willkür? ” Politik [ist] immer Wille und Kür, nie nur rational.” Eben, und als Verfechter aleatorischer Demokratie möchte ich natürlich möglichst wenig Willkür haben. Man kann sehr unterschiedlicher Meinung sein, zu was sie bisher geführt hat, es ist vor allem eine Frage der betrachteten Zeitfenster und der Betroffenengruppen. Meine Bilanz ist: Immer mehr Detailregelungen, aber (bzw. deshalb) immer mehr Chaos, Unsicherheit, Krise. Jeden Tag können beliebige neue Gebote und Verbote kommen. Willkür ist, wenn solche Regelungen davon abhängen, wer gerade eine Regierungskoalition bildet, über was die Medien berichten und über was nicht; wenn die Regelung auch (ganz) anders aussehen könnte (und in Zukunft mit großer Sicherheit wieder anders aussehen wird). Deswegen sage ich mit Blick auf die Empirie: Gesetze sind kodifzierte Willkür. Was darin steht, ist eben nicht die Konkretisierung von Grundentscheidungen, sondern ihre Veränderung, ihre Aufweichung, Umgehung etc. Nur deshalb braucht man sie ja. Töten verboten? Ja schon, aber…. und dann kommt ein unübersehbarer Salat.
      Ich schrieb ja schon, dass Willkür allgegenwärtig ist. Genau das ist ja das Kernproblem, das es m.E. zu lösen gilt. Deshalb sind Parteien keine Lösung, sondern das Problem, denn sie leben ja von dieser Willkür (sonst bräuchte es sie nicht).
      zu (5): Die Pockenimpfung ist ja schon dem Namen nach eine Einzelfall- und keine Grundsatzentscheidung. Und aus einer alten politischen Entsccheidung kann man auch nicht ableiten, dass dann alle folgenden in Ordnung sind. “Weil es eine Pocken-Impfpflicht gab kann es auch eine Corona-Impfpflicht geben” schafft keine Legitimität. Entsprechend überzeugt mich auch die Behauptung nicht: ” Ein Staat, der eine Wehrpflicht und eine Schulpflicht haben kann, kann auch eine Impfpflicht haben.”
      zu (6): “zu Rechten gehören auch Pflichten”. Das ist mir zu platt oder zu unpräzise. Wenn es unveräußerliche Rechte gibt, können an sie keine Pflichten gebunden sein (sonst wären sie ja bei Pflichtverletzung doch veräußerlich oder das ganze bleibt eine Luftnummer). Rechte und Pflichten gibt es in Verträgen und allem, was eben extra geregelt wird, auch gesetzlich. Denn man vereinbart ja etwas zu beiderlei oder allerseitigem Nutzen, ein Interessenausgleich. Mein “Grundrecht” auf Leben nach der eigenen Fasson ist (bzw. wäre, wenn man’s denn ernst nähme) die einfachste Alternative zum “Recht des Stärkeren” und eine fulminante Grundentscheidung (s.o. Punkt 3). Es ist letztlich ein Angebot: Lässt du mich in Ruhe, lasse ich dich in Ruhe. Daraus leitet sich gerade nicht ab, dass ich dem Nachbarn bei irgendwas behilflich sein muss. Das kann man natürlich vereinbaren und wird es sinnvollerweise vereinbaren, nach dem alten Versicherungsprinzip: es kann ja auch mich treffen. Aber das ergibt sich keineswegs automatisch aus der Freiheitsdefinition von 1789, zu der ich bisher keine treffendere Alternative kenne.
      zu (7) Gemeint ist auch hier die Netto-Belastung, also das, was nachhaltig schädigt bzw. auf andere Weise die Lebensmöglichkeiten und damit Freiheitsrechte anderer tangiert.
      zu (8) “Es geht nicht darum, andere für meine Gesundheit verantwortlich zu machen, sondern mich für die Gesundheit der anderen.” Bei der Impfpflicht wollen doch die Befürworter diejenigen zur Impfung bekommen, die sie ablehnen. Die Initiative geht von denen aus, die Angst um ihre Gesundheit haben (Infektion, belegte Krankenhäuser, Mutationen, was auch immer). Also nimmt der gesundheitsbesorgte Bürger die unbesorgten (provokant: gesunden) für seine Interessen in Anspruch. Der von dir behauptete paternalistische Ansatz (ich mache mich verantwortlich für die Gesundheit anderer) ist der freiwillige Verzicht auf den Besuch bei Oma und Opa (empathisch wird das Unterfangen erst, wenn Oma und Opa auch darum bitten, sie nicht zu besuchen, und man dem nachkommt).
      Wenn ich das Silvesterböllern verbieten will, weil ich im Zweifelsfall mit meiner Covid-19-Erkrankung (besser) im Krankenhaus behandelt werden will, sorge ich mich nicht um die Gesundheit anderer, sondern mache sie für meine Gesundheit verantwortlich, und das auch noch mit einer sehr, sehr hypothetischen Begründungskette.

      zu (9) Die Erfahrung durfte ich auch machen, während des Studiums, wer der Erkrankte war habe ich aber nie erfahren. Und ja, die polizeiliche Vorführung war direkt angedroht, falls man nicht zum Untersuchungstermin erscheint. Ich wollte hier allerdings vermeiden, über das Thema Corona-Impfung an sich zu diskutieren, ich wollte mich auf die demokratischen Fragen dabei beschränken. Corona wäre nun entgegen des seit März 2020 geltenden Dogmas mit der Grippe und nicht mit Tbc zu vergleichen (auch dazu habe ich mich in der sehr umfangreichen Medienkritik-Serie geäußert).
      zu (10) Vorsicht: Bei der Strafgesetzgebung entscheidet die Allgemeinheit (vertreten durch…), was künftig nicht mehr erlaubt oder wieder erlaubt sein soll (Rückwirkungsverbot, §1 StGB).
      Es wird also eine Regelung getroffen, die für alle gleichermaßen gilt. Gleiches gilt für Veränderungen vorhandener Strafzumessungen.
      Bei der Schulpflicht wurde von den Stimmberechtigten zu ihren ggf. eigenen Ungunsten und für die Stimmlosen entschieden, die Schulbildung nicht der elterlichen Entscheidung und damit vor allem der individuellen wirtschaftlichen Lage anheimzustellen, sondern via Bildung eine gewisse Chancengleichheit zu schaffen. Eine Schulpflicht, die darüber hinausgeht (z.B. freiwillige Schulpflicht an der Oberstufe) halte ich auch für absurd, aber das ist wieder ein eigenes Thema.
      Ich sage nicht, dass sich das immer ausschließen lässt, aber das Problem ist wohl nicht zu bestreiten: die Mehrheit Heterosexueller hat die Pönalisierung der homosexuellen Minderheit beschlossen und lange getragen. (Und sie konnte es, weil Art. 4 der Menschen- und Bürgerrechte eben nicht gilt. oder man musste auch hier eine sehr lange und sehr hypothetische Kausalkette basteln, wie persönlich ausgelebte sexuelle Freiheit in die Rechte anderer eingreifen sollte, und zwar so schwer, dass männliche Homosexualität zu bestrafen sei).
      Die Wehrpflicht war nur möglich zusammen mit dem Recht der Kriegsdienstverweigerung, so dass unterm Strich ein Zwangsdienst für Männer blieb. (Was die Politik gemacht hätte, wenn alle Jungs verweigert hätten, weiß ich nicht, vermutlich die Gewissensprüfung soweit hochgeschraubt, bis die Bundeswehr hinreichend töten kann.)

      Zu den Verfahren Bürgerrat / Planungszelle

      zu (11) Die Frage der Betroffenheit Ausgeloster würde ich gerne einmal separat diskutieren, sie verdient es. Bei einer amerikanischen Jury jedenfalls ist eine vermutete Meinung zum Verhandlungsfall ein Ablehnungsgrund. Und Befangenheitsanträge gegen Richter werden in Deutschland auch genau damit begründet: dass jemand sich schon eine Meinung gebildet hat, die mutmaßlich eine gewisse Resistenz gegen neue Fakten hat.
      Ich bin nicht für den Plastikmenschen, sondern dafür, Verfahren zu erproben und dann zu nutzen, die Willkür reduzieren.

      zu (12) Ebenfalls ein spannendes Thema zur Vertiefung an anderer Stelle (geplant für den Podcast). Auch hier nochmal: amerikanische Jury ist natürlich in Klausur. Ich habe nichts gegen familiäres Feedback. Aber wenn klar ist, dass ich zu den wenigen Auserwählten gehöre, die gerade eine Entscheidungsempfehlung “von nationaler Tragweite” erarbeiten, dann kann und wird der Druck auf diese massiv wachsen, wenn es möglich ist, und wir haben im Ergebnis ein völlig anderes Beratungsverfahren, als es bisher geplant ist. Wir kämen nämlich – meine alte Kritik an längerdauernder Mandatierung Ausgeloster – immer näher an die Rolle von Berufspolitikern heran.

      zu (13) Ein weiteres Thema zur Vertiefung. Ich habe nichts dagegen, innerhalb einer Planungszelle auch andere Methoden einzusetzen. Aber ich halte die PZ für völlig ungeeignet, eigene kreative Ergebnisse zu produzieren. Da ist die Auslosung einer kleinen Schar wenig geeignet (und eine Abstimmung der verschiedenen kreativen Ergebnisse verschiedener PZ unmöglich, ein Problem, das ich in der Praxis jetzt oft sehe). Steht ja schon auf meiner Themenliste für die Podcast-Fachgespräche.

  2. Mir gefällt der Punkt, was ein Bürger:innenrat eigentlich beraten soll? Die Medien sind seit Monaten voll mit allen Argumenten. Welche neuen Fakten sollen da präsentiert werden, damit eine bessere Beratung gegeben wäre? Eine Entscheidung ist überfällig, alles ist gesagt.

  3. Mir ist nicht klar, wie das mit so einer Grundsatzentscheidung funktionieren soll. Angenommen wir hätten eine aleatorische Demokratie mit echter Entscheidungsmacht. Wenn dann solche Grundsatzentscheidungen getroffen werden, wie werden daraus konkrete Entscheidungen abgeleitet? Sagen wir ich bin der Meinung, eine Behandlung ist medizinisch notwendig (bzw. wirkungsvoll), meine Krankenkasse aber nicht. Wie wird das entschieden? Vor Gericht? Das ist beim Internet- und Datenschutzrecht ja seit längerem eine totale Katastrophe, weil es für viele konkrete Fragen weder Gesetze gibt, noch bereits existierende Rechtsprechung, an der man sich orientieren kann.
    Sollte ein Großteil der Interpretation von Grundsatzentscheidungen hin zu Detailregelungen nicht vom Gesetzgeber oder anderen (auch gerne aleatorisch gesteuerten) Organisationen übernommen werden?

    Wenn es eine Grundsatzentscheidung gibt, dass das Töten von Menschen gegen ihren Willen grundsätzlich verboten ist, können wir trotzdem weiter Bundeswehr-Einsätze machen, bloß eben ohne “shoot to kill”. Wenn jemand trotzdem tödlich getroffen wird, muss geklärt werden, ob die Gewaltanwendung der Bedrohungslage angemessen und damit als Notwehr zulässig war. Also muss eine Detailentscheidung her: Polizeieinsätze gegen Amokläufer mit möglicherweise tödlicher Gewaltanwendung sind OK, aber die Bundeswehr wird abgeschafft. Dann gibt es irgendwo einen Genozid wir müssen darüber diskutieren, ob logistische Unterstützung der Streitkräfte eines anderen Landes für einen “humanitären Einsatz” mit der Grundsatzentscheidung zu vereinbaren ist.

    Will sagen: Ich glaube solche Grundsatzentscheidungen werden der Komplexität des Lebens nicht gerecht, ähnlich wie es ja in der Etik verschiedene Denkrichtungen (Utilitarismus usw.) gibt, die erstens alle irgendwie ad absurdum geführt und zweitens alle je nach Interpretation in konkreten Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.

    Eine aleatorisch regierte Gesellschaft hätte vermutlich weniger politische Willkür, weniger Sonderregelungen, weniger Bürokratie, da würde ich zustimmen.

    1. Lieber Julian,
      ganz herzlichen Dank für Ihre Fragen bzw. Infragestellungen. Zunächst als Entschuldigung: Ja, in meinem Kommentar ist noch ganz vieles offen, und ich müsste (würde gerne) an entsprechender Stelle ausführlich erläutern, wie ich eine “Demokratie der Freiheit” sehe. Das Interesse außerhalb von Nischen-Blogs ist da leider sehr mau, deshalb konnte ich auch für die vielen – mitschwingenden – Grundsatzfragen, zu denen ich zwar keine Fakten-Antwort, aber vielleicht einen Meinungsbeitrag habe, nicht auf anderes verweisen (anstatt hier eben ein neues Buch zu schreiben; denn das ein oder andere habe ich ja in “Demokratie für Deutschland” diskutiert, vor allem die biologischen Grundlagen von Machtverhältnissen, mit denen wir auch in einer Demokratie konfrontiert sind. Aber zu Ihren konkreten Einwendungen bzw. Fragen:
      Nach meinen Überlegungen muss bei jeder Frage, die nach einer neuen Detailregelung zu rufen scheint, zunächst geklärt werden, ob nicht auf einer grundsätzlicheren Ebene (im hierarchischen Verständnis wohl “höheren Ebene”) eine Regelungslücke besteht. Damit eben gar nicht erst das Detail geregelt werden muss. Aleatorische Verfahren machen die Welt nicht automatisch besser. Tendenziell wird zwar Willkür verringert (dem stimmen Sie zu), aber sie wäre noch lange nicht ausgeschlossen. Daher mein Wunsch (der gilt natürlich auch für die heutigen Herrschaftsformen): bei jeder neuen Frage prüfen, ob sie nicht grundsätzlich anstatt speziell zu klären ist.

      Zu Ihrem ersten Beispiel:
      >> Sagen wir ich bin der Meinung, eine Behandlung ist medizinisch notwendig (bzw. wirkungsvoll), meine Krankenkasse aber nicht. Wie wird das entschieden?<<
      Ein "Bürgerparlament", ein "Bürgerrat" oder ein aleatorisch besetzter Petitionsausschuss sollte auch hier nach der Grundentscheidung forschen, und wenn es sie noch nicht gibt, sie zur Diskussion stellen (zum Verfahren: in neuen Runden, also in neuen Gruppen, es beraten darüber jedenfalls andere Ausgeloste!). Denn auch hier ist ja die Frage: Wer will was von wem wozu? Also: Sie (oder Jemand) möchte eine bestimmte medizinische Behandlung für sein Wohlergehen, finanziert von der Allgemeinheit (wohl nicht von einem Verursacher, das wäre ja eine andere Frage, Zivilrecht, wenn ich das mal als juristischer Laie so verallgemeinern darf). Die Frage ist also nicht, ob eine bestimmte Behandlung von der Allgemeinheit für Sie bezahlt werden soll, sondern: wie weit sieht sich die Allgemeinheit ("das Volk", "der Souverän", "die Stimmbürger" – wie auch immer) verpflichtet, für Ihr Gesundwerden aufzukommen – wie eben für das Gesundwerden, Längerleben, Nochnichtsterben, Sichwohlfühlen etc. aller anderen auch, die in diese oder eine ähnliche Lage kommen könnten.
      Und ab jetzt wird es schwierig, weil ich ja nicht vorwegnehmen kann, welche Entscheidung ein demokratischer Souverän hier treffen würde. Ich kann nur spekulieren, wenn ich mir vorstelle, dass alle (mit selber im Moment bekannten) Fallkonstellationen, alle Wenns und Abers in die Diskussion eingebracht werden. Ich möchte mich auf gar keinen Fall hier zum theoretischen Richter aufschwingen, der sagt, wer eine medizinische Behandlung bekommen soll und wer nicht! Ich möchte nur darauf verweisen, dass genau diese Frage zu klären ist, und zwar auf der am grundsätzlichsten möglichen Ebene, weil es nur dann "gerecht" zugehen kann, eben keine Willkür ist, kein Fall von Sympathie und Antipathie etc.
      Ein Beratungsergebnis könnte sein: Wir alle sind bereit, einen bestimmten Anteil unseres Vermögens (Einkommens, unserer Leistungskraft, was auch immer) für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Der Gedanke dabei wird sein: Weil wir selbst genau eine solche Leistung der Allgemeinheit eventuelle einmal in Anspruch nehmen wollen. Oder auch nur, weil wir es menschlich gut finden. Wie auch immer: man einigt sich, was ein jeder (in welchem konkreten Verhältnis auch immer) für die medizinische Versorgung aller abzugeben bereit ist.
      Das wäre eine (von sicherlich vielen) Grundsatzentscheidungen. Damit wäre geklärt, was das Budget ist (es gibt dann erstmal keine "Nachschusspflichten").
      ==Break==
      Ist das wirklich geklärt? Haben wir hier nicht wieder nur eine Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit?
      Ja, wenn wir es dabei belassen, und nein, wenn wir den zitierten Art. 4 der Menschen- und Bürgerrechte in Erinnerung rufen. Es werden sich bei nichts alle Menschen in ein Meinungsboot setzen. Also braucht es eine Ausstiegsoption. Denn derjenige, der da nicht mitmachen möchte, greift ja noch nicht in die Rechte anderer ein. Vielmehr bitten andere ihn, sich mit ihnen in einen Vertrag zu begeben.
      Die Ausstiegsklausel würde wohl lauten: ohne mich. Also: Macht ihr euer solidarisches Ding, aber ich bin da raus. Dagegen ist nichts einzuwenden, es gibt kein anderes als von Menschen gemachtes Recht, irgendetwas zu tun oder zu lassen.
      Wer nun also sagt: "Ich bin raus" verweigert nicht nur seine Zahlung in eine Solidarkasse, sondern verzichtet gleichzeitig auch auf jede Inanspruchnahme dieser. Das klingt sehr banal – und war es auch in Teilen lange Zeit, bis z.B. in Deutschland die Krankenversicherungsflicht eingeführt wurde (die zuvor u.a. Selbstständige entgehen konnten) .
      Das heißt also, wer nicht mitmacht (keine Krankenversicherung zahlt oder Steuer oder wie immer die allgemeine Gesundheitsversorgung finanziert werden soll), der muss jämmerlich sterben, wenn es hart auf hart kommt? Ja, natürlich, es ist ja eine freie Entscheidung. Aber die Allgemeinheit (Volk….) kann natürlich jederzeit beschließen, es nicht so genau zu nehmen und in bestimmten Fällen trotzdem für die Versorgung aufzukommen. Das ist aber dann ihre Sache (und recht brutal auch heute schon zu sehen, laden Sie mal jemanden aus dem Nicht-EU-Ausland zu sich ein und erleben Sie, welche Bürgschaften etc. Sie da beibringen müssen, damit der Gast auch ja niemandem zur Last fallen kann).
      Nachdem dann also das Budget geklärt wäre (das vermutlich nicht absolut wäre, sondern relativ zu den Einkommen, aber ich will und kann eine solche Überlegung ja nicht vorwegnehmen), ist von den vielen denkbaren bzw. empirisch vorhandenen Einzelfällen auf die größtmögliche Grundsatzentscheidung zu kommen. Auch das kann ich nicht vorwegnehmen: Geht es um Lebensjahre oder um bestimmte Situationen? Es ist doch interessant, dass solche Fragen derzeit reichlich merkwürdig klingen, obwohl sie extrem naheliegend sind. Aber wir weigern uns bisher, darüber zu sprechen: Praktisch jedes Leben kann mit entsprechenden medizinischen Maßnahmen noch (ein klein wenig) verlängert werden. Der Aufwand unterscheidet sich gewaltig, und auch die damit gewonnene Lebenszeit (und die Lebensgüte sowieso).
      Es ist eben nicht damit getan zu behaupten, jemand habe ein Anrecht auf irgendwas, hier also ein konkrete medizinische Behandlung – ohne dass die Grundlage geklärt ist. Wer will was von wem wozu? Wenn ich mehr Steuern zahlen muss, damit mehr Geld im Gesundheitstopf landet, kann ich weniger Geld spenden für die Hungernden in dieser Welt, um mal ein plattes Beispiel zu nehmen. Aber das sind die Grundsatzfragen: Ist – um aufs Thema Corona-Impfung zu kommen – das Leben eines potentiellen Covid-19-Patienten mehr wert als das Leben von X-Hungernden? Interessiert uns nur das Leben im eigenen Staat, im eigenen Bundesland, im eigenen Bezirk? Also: Welches Leid geht mich so viel an, dass ich dafür mit-verantwortlich gemacht werden möchte?
      Ich kann also schon nicht entscheiden, ob die allgemeine Gesundheitsvorsorge nur für diejenigen gelten soll, die einzahlen, für alle, die in Deutschland leben oder für alle Menschen, die leiden. Das ist zwar derzeit per Gesetz geregelt, aber – wie Ihr Beispiel zeigt – selbst dafür noch nicht grundsätzlich. Denn sonst gäbe es ja keine Frage mehr.
      Wenn also geklärt wäre, wer wieviel zu geben hat, wäre zu klären, wer nehmen darf. Ich muss das vermutlich nicht weiter ausführen, aber das meine ich mit den Grundsatzfragen. Finden wir es gerecht, gut und finanzierenswert, dass hierzulande diverse Kuren bezahlt werden, aber anderswo Menschen an Infektionskrankheiten sterben, die uns den Verzicht auf einen Coffee-to-go kosten würden? Ich habe zu vielem davon eine Meinung, aber die ist völlig unbedeutend für die Frage, wie wir grundsätzlich demokratisch solche Fragen beantworten wollen.

      Weil Sie aber so erfreulich konkret auf aleatorische Verfahren eingehen, möchte ich dazu doch eine Prognose wagen:
      Ja, über Einzelfälle würden ausgeloste Jurys / Bürgerräte/ Planungszellen/ beraten, vergleichbar heutiger Petitionsausschüsse (aber vielleicht mit Entscheidungskompetenz gesegnet). Wobei sie alle Fragen, die offenbar grundsätzlicher zu klären wären, zurückzuweisen hätten, damit künftig Klarheit herrscht und alle wissen, was Sache ist. Aleatorische Demokratie soll gerade kein Orakel sein, sondern Verlässlichkeit. Journalisten lieben das Wort "Zufall" in ihren Headlines zum Thema, aber beim Ergebnis aleatorischer Demokratie geht es gerade nicht um Zufall.

  4. Das Verfahren setzt ausreichend Beratungszeit voraus. Bei Corona hätte man sich die natürlich nehmen können. Wie aber reagiert es, wenn die Grundsatzentscheidung noch nicht gefallen ist, zugleich aber über etwas Konkretes entschieden werden muss?

    1. Wenn eine eilige Entscheidung ansteht, dann wird man natürlich immer eine Entscheidung treffen müssen (Frage: wer? Exekutive oder Legislative = Souverän?). Aber es wäre spätestens dann trotzdem (parallel) zu prüfen, ob nicht eine grundsätzlichere Entscheidung hilfreich wäre.
      “Mit Corona” kamen, weil Sie das Stichwort nennen, so viele Fragen auf, die doch längst hätten grundsätzlich geklärt sein müssen, wenn das System funktioniert. Oder sie waren geklärt, wurden aber plötzlich infrage gestellt, und zwar nur auf den Einzelfall bezogen, nie mit dem Blick aufs Ganze.

      Haben wirklich alle Ärzte dieses Landes erst mit Corona erkannt, dass es Infektionskrankheiten gibt, die u.a. Grippe-Patienten in ihrem Wartezimmer verbreiten könnten? Von einem auf den anderen Tag waren die Wartezimmer, die sonst voller hustender, niesender und sonst wie leidender Kunden waren – leer. Es gab ein neues Management, gekennzeichnete Wege für Ein- und Ausgang und all das, was wir nun seit zwei Jahren kennen. Offenbar eine Einzelfallregelung. Zuvor musste ich, um eine ärztliche Beratung oder Behandlung in Anspruch zu nehmen, das Risiko eingehen, mich überhaupt erst damit einer neuen Gefährdung auszusetzen. Wie lautete da die Grundentscheidung? Sie wurde wohl nie getroffen. Während die niedergelassenen Ärzte alle Grippepatienten überlebt haben, sahen sie sich von möglichen Covid-19-Patienten plötzlich gefährdet, so dass ein unüberschaubares Sonderregelement griff. (Eingangsschleusen, aufwendige Desinfektion von Krankenwagen, Besuchsverbote, Ausweispflichten etc.).

      Es sind also abertausende von Einzelentscheidungen getroffen worden (davon – für uns hier relevant – sehr viel von der Exekutive), obwohl dazu längst Grundsatzentscheidungen vorliegen müssten (bzw. sich aus dem oben erwähnten Grundgebot der Freiheit ergeben müssten).

      Es wird oft übersehen, dass ja für einen konkreten Einzelfall nicht nur EINE Grundsatzentscheidung vorliegen muss, sondern meist viele schon vorhanden sind, Stichwort: Grundrechte nach GG. Eine dieser Grundfragen ist: Wie weit bin ich für mich selbst verantwortlich und ab wann sind es andere/ die Allgemeinheit? Eine andere wäre, wie Lebensquantität (Dauer) und Lebensqualität zu verrechnen sind (wird bisher völlig ausgeklammert).

      Auch hier will ich mich nicht zum Allwissenden aufspielen, deshalb will ich die Fragen nicht beantworten. Aber sie immer nur im Einzelfall irgendwie nach Mehrheiten zu entscheiden ist eben: Willkür. Und das bedeutet, dass es quasi Gewinner und Verlierer eines einzelnen Meinungsstreits gibt, und das Ergebnis könnte jeweils auch ganz anders aussehen. Das schafft kein Vertrauen in die Institutionen und hinterlässt mehr “Unzufriedene” (was in vielen Fällen ein Euphemismus sein dürfte), als unvermeidbar. Und dabei geht es ja nicht um Tinnef: Die Möglichkeit zur “Selbstverwirklichung” (Begriff je nach philosophischer Richtung variabel) ist in allen freiheitlichen Weltbildern zentral für den Lebenssinn.

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