Aleatorische Demokratie

Demokratischer Meinungsstreit am Beispiel #allesdichtmachen

Die Kunstaktion ist Geschichte, der Wirbel um sie war heftig und  für die Demokratieentwicklung bedenkenswert: Als am 22. April 2021 die 51 Mini-Videos der Aktion #allesdichtmachen online gegangen waren, entbrannte binnen Stunden ein Mediendebatte um die Grenzen des Sagbaren, die Verhöhnung von Corona-Opfern, die Nähe der Schauspieler und des Regisseurs zu Rechtsradikalen und Schwurblern.

Nach reichlich Zeit zum Beobachten des weiteren Mediengeschehens haben sich Robert Jende und Timo Rieg über diese Aktion unterhalten, im Rahmen des Podcast ?Macht:Los!

Um das aleatorische Element geht es dabei nur ganz am Rande, aber wie öffentliche Debatten verlaufen ist für den demokratischen Meinungsbildungsprozess auch bei Losgremien relevant.

Fishkins theoretische Grenzen für Sortition (Rezension)

James S. Fishkin
Random Assemblies for Lawmaking? Prospects and Limits*

James Fishkin (71) diskutiert in seinem Aufsatz Überlegungen zu einer zweiten (oder dritten) parlamentarischen Kammer, die mit ausgelosten Bürgern besetzt wird. Diese könnte vor oder nach dem Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens arbeiten (“I will refer to the former as prefilter designs and the latter as postfilter designs”).
Fishkin benennt vier demokratische Grundprinzipien, die in den vielfältigen Demokratiemodellen unterschiedlich miteinander verwoben werden: “political equality, (mass) participation, deliberation, and avoiding tyranny of the majority (which I call nontyranny)”. Weiterlesen

Hans-Liudger Dienel über Planungszellen und Bürgerräte (Podcast Folge 12)

Peter C. Dienel hat die “Planungszelle” erfunden, danach war sie bis zu seinem Tod im Dezember 2006 sein absolutes Lebensthema. Seitdem kümmert sich Sohn Hans-Liudger Dienel um das einzigartige, aleatorische Verfahren, bei dem Bürger per Los zur mehrtägigen Beratung eines strittigen Themas eingeladen werden.
Vater Dienel war Professor für Soziologie in Wuppertal, Sohn Dienel ist Professor für Arbeitslehre Technik in Berlin. Und Hans-Liudger Dienel hat das nexus-Institut mit aufgebaut und leitet es, gemeinsam mit seiner Frau, die als Professorin u.a. fünf Jahre lang Präsidentin der HAWK Fachhochschule Hildesheim war.
Timo Rieg plaudert mit Liudger Dienel über dessen Leben mit dem Bürgerbeteiligungsverfahren Planungszelle.

Shownotes

Automatisch erstelltes Transkript lesen (sehr fehlerhaft!)
https://machtlos.podigee.io/12-dienel/transcript

Prof. Dr. Hans-Liudger Dienel
https://www.nexusinstitut.de/ueber-uns/prof-dr-dienel/

Englisches Gespräch mit Dienel
https://facilitatingpublicdeliberation.libsyn.com/episode-2-planning-cells-with-hans-liudger-dienel

Nexus-Institut
https://www.nexusinstitut.de/

Kurzbeschreibung Verfahren Planungszelle
https://www.aleatorische-demokratie.de/planungszelle/

Verzeichnis deutscher Planungszellen
https://www.aleatorische-demokratie.de/liste-der-deutschen-planungszellen-citizens-jurys/

Literatur: Auslosung als Chance demokratischer Jugendpartizipation
https://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/fileadmin/Inhalte/PDF-Dokumente/newsletter_beitraege/1_2020/nbb_beitrag_rieg_200408.pdf

Literatur: Hans-Liudger Dienel/ Timo Rieg: Qualitätsstandards von Bürgerbeteiligungsverfahren mit Zufallsauswahl

KURSBUCH BÜRGERBETEILIGUNG #3

 

 

?Macht:Los! Folge 11 mit Thomas Lechner

Er hat die große “ausgehetzt”-Demo in München organisiert, war Tourmanager für Musikgruppen und Radiomacher, brachte die CSD-Party ins Rathaus und hat auch sonst jede Menge Partys organisiert, Proteste, Helfernetzwerke: Thomas Lechner, 58 Jahre, gehört keiner Partei an, kandidiert aber für die Linke bei der bayerischen Kommunalwahl 2020 als Oberbürgermeister für München und (alternativ) als Mitglied für den Stadtrat. Mit ihm sprach Robert Jende für den Podcast ?Macht:Los! darüber, wie man sich einen ehemaligen Nichtwähler als Chef der Münchner Verwaltung vorstellen kann. Das Gespräch dreht sich null um spezielle kommunalpolitische Fragen der bayerischen Hauptstadt, stattdessen geht es um das Verhältnis von Wählern und Gewählten, von Bürgern und (Berufs-)politiker.

Shownotes

Thomas Lechner
http://www.thomas-lechner.info/kurzbio/

Demonstration “ausgehetzt”
Bericht bei Süddeutsche Zeitung, 23. Juli 2020

Film “Pride”
https://www.wildbunch-germany.de/movie/pride

Nichtwähler bzw. Ungültig-Wähler:
http://www.unwaehlbar.org/

Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei
Derzeit gibt es in der Türkei nicht die Todesstrafe. Die letzte Hinrichtung fand 1984 statt, 2004 wurde die Todesstrafe abgeschafft. Mit dem türkischen Verfassungsreferendum 2017 wurde die Todesstrafe noch nicht wieder eingeführt.

Infos zur aleatorischen Demokratie als Alternative zum Wählen von Parteien und Parlamenten
https://www.aleatorische-demokratie.de/

Foto: Thomas Lechner beim Podcast-Gespräch
Zur Übersicht aller bisherigen Podcast-Folgen

Bürgerrat, Bürgerparlament und andere Begriffe aleatorischer Demokratie

Auf Auslosung beruhende Bürgerbeteiligung erfreut sich gerade stark wachsender Beliebtheit. Die verschiedenen Formen sollen hier (bzw. in den verlinkten ausführlicheren Beiträgen) erläutert werden. Diskussionen sind sehr willkommen. Die Stichworte:

1. Aleatorische Demokratie / Sortition
2. Bürgerrat (drei Methoden: nach Peter Dienel, Modell Irland, Modell Vorarlberg)  Vorarlberger Modell)
3. Bürgerparlament (citizen legislature)
4. Bürgerversammlung Weiterlesen

Berufspolitiker oder Bürgerparlament? Neue Podcast-Folge

In der 10. Ausgabe von ?Macht:Los! diskutieren der Grüne-Politiker Peter Heilrath (Foto links: Hagen Schnauss, CC BY 4.0), der Soziologe Robert Jende und der Biologe Timo Rieg, ob Berufspolitiker bessere Politik machen als “normale” Bürger, die für diesen Job kurzzeitig ausgelost werden. Heilrath, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Außenpolitik der Grünen in Bayern, meint, dass gewählte Abgeordnete rationalere Entscheidungen treffen als es Kurzzeit-Bürgerparlamentarier täten. Aber er sieht durchaus Probleme im heutigen Parlamentsbetrieb. Und am Ende besteht wenigstens diese Einigkeit: Probieren könnte man es ja mal – solange ein ausgelostes “Bürgerparlament” noch nicht wirklich entscheiden darf, sondern quasi im Testlauf arbeitet und zeigt, was es zu leisten vermag.


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Ausgeloste Bürgerräte überall

Ab dem kommenden Wochenende (24. Januar 2020) arbeiten vier nationale Bürgerräte zeitlich parallel. In Frankreich, Großbritannien, Irland und Schottland beraten per Zufallslos bestimmte Bürger über Handlungsempfehlungen an die Politik. Die Bürgerversammlungen in Frankreich und Schottland tagen dabei schon seit Oktober, die Bürgerräte in Großbritannien und Irland hingegen nehmen am Freitag und Samstag erstmals ihre Beratungen auf. Weiterlesen

Sortition

Zum Begriff der “Aleatorischen Demokratie” / “Zufallsdemokratie”

Menschen für politische Aufgaben nicht zu wählen, sondern per Zufallslos zu bestimmen, ist eine alte demokratische Praxis, die historisch vor allem mit der Athener Polis verbunden ist (ausführlich: Hansen 1995). Während das Los stets völlig zufällig entscheidet, ist die Festlegung der sogenannten Grundgesamtheit, aus der gelost wird, ein normativer und nicht selten willkürlicher Akt: Nur wer zur Auslosung zugelassen wird, hat die Chance (oder auch das Risiko) ausgelost zu werden. So kann die Grundgesamtheit z. B. die gesamte Bevölkerung eines Stadtteils umfassen, alle Staatsbürger, die Angehörigen einer Universität oder die wahlberechtigte Bevölkerung in einem Landkreis.

Die Auslosung von Bürgern für ein Beratungs- oder Entscheidungsverfahren kommt immer dann in Betracht, wenn bewusst eine zufällige Stichprobe aus der definierten Grundgesamtheit gezogen werden soll. Es gibt dann also weder eine Selbstermächtigung Interessierter (wie bei Bürgerinitiativen, offenen Bürgerforen, Unterschriftensammlungen etc.) noch Delegationsmöglichkeiten für bestimmte Gruppen (wie bei Runden Tischen, in Rundfunk- und Medienräten etc.). Da der Zufall entscheiden soll, welche Personen für die Bürgerbeteiligung bestimmt werden, muss egal sein, auf wen das Los fällt. Auslosungen sind daher in höchstem Maße egalitär: Jeder Mensch, der zur sogenannten Grundgesamtheit derer gehört, aus denen gelost wird, hat die gleiche Chance auf Beteiligung. Es gibt kein Ranking, keine Prüfung, keine Wahl, keine Lobby.

Deshalb sind zwei verschieden Anwendungen des Zufalls zu unterscheiden:
a) Im Standardfall, auf den wir uns hier konzentrieren, wäre eigentlich die gesamte (wahlberechtigte) Bevölkerung einer bestimmten Region (oder eine Teilgruppe davon) zu befragen bzw. an einer Entscheidung zu beteiligen. Da dies nicht praktikabel ist, wenn man mehr möchte als bereits vorhandene Meinungen abzufragen, werden per Los Menschen gewonnen, die stellvertretend für ihre Grundgesamtheit beraten. Damit eine solche Losgruppe einigermaßen realistisch die Vielfalt und Gewichtung der Gesellschaft widerspiegelt, muss sie eine Mindestgröße haben, die u. a. abhängig ist von der Größe der Grundgesamtheit und dem Anspruch an die Reliabilität der Ergebnisse. Zudem muss die Losgruppe robust gegenüber Störungen sein, denn der Zufall ermöglicht ja auch “anstrengenden Zeitgenossen” eine Teilnahme. Die Erfahrungen sprechen für eine absolute Untergrenze von 25 Ausgelosten (siehe unten Stichwort “Realistische Stichprobe”).
Die Vorteile von Bürgerbeteiligungsverfahren mit Zufallsauswahl gegenüber solchen mit Beteiligung aus eigenem Engagement heraus liegen auf der Hand: zu Wort kommt nicht, wer fähig oder geübt darin ist, das Wort zu ergreifen, sondern es werden vielfältige Sichtweisen eingetragen.
Die Kombination von zufallsausgewählten Bürgerräten mit gewählten Abgeordneten hat in Irland ermöglicht, ethische Fragen, die jahrzehntelang von der parlamentarischen Demokratie vertagt wurden (Scheidung, Homoehe, Abtreibung), zu entscheiden. Auch in Ostbelgien haben rechtlich verbindlich eingeführte Bürgerräte mit zufällig ausgewählten Bürgern, grundlegende Entscheidungen ermöglicht; – in Deutschland werden gerade Bürgerräte getestet.

b) Eine andere interessante Anwendungsmöglichkeit ist die Auslosung einzelner Ämter, z. B. einer ehrenamtlichen Schiedsperson in der Kommune (Schlichter). In solchen Anwendungsfällen muss anders als bei der Stichprobe sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft mit jeder Losentscheidung ähnlich gut leben kann.
Im Feld der Bürgerbeteiligung gibt es solche Einzelauslosungen vor allem, wenn Bürger nur beratend oder gar nur beobachtend an vorhandenen bzw. von der Politik installierten Gremien teilhaben sollen. Kennzeichnend ist, dass die zur Auslosung anstehenden Bürger bestimmte Gemeinsamkeiten haben, die sie genau für dieses Beteiligungsverfahren qualifizieren: sie sind z. B. von einer geplanten Baumaßnahme betroffen, sie sind alleinerziehend oder sie haben sich für das Verfahren beworben und bringen so ein gerade nicht zufälliges Engagement ein.

Siehe hierzu ausführlich:
a) Repräsentative Bürgervoten dank Teilnehmer-Auslosung (pdf)
b) Was ist aleatorische Demokratie? (Mit kurzem Absatz zur Auslosung von Sachentscheidungen)