Aleatorische Demokratie ist eine Form direkter und zugleich repräsentativer Selbstbestimmung einer autonomiefähigen Gruppe, klassischerweise also eines “Staatsvolkes”. Im Gegensatz zur repräsentativen (Parteien-)Demokratie werden Stellvertreter der Gesamtheit nicht per Wahl, sondern per Auslosung bestimmt. Sofern aus allen (stimmberechtigten) Bürgern gelost wird, haben wir trotz des Stellvertreterprinzips eine direkte Demokratie, weil die Bürger selbst ohne Umweg über Berufspolitiker als ihre “Anwälte” direkt selbst Entscheidungen treffen.
Es gibt drei große Einsatzgebiete für aleatorische Demokratie (zunächst ein Überblick, dann Details):
a) Auslosung von Gremienmitgliedern aus der Gesamtheit
Wenn in einem Entscheidungsgremium wie einem Parlament die Bürger selbst vertreten sein sollen, bietet sich als demokratisches Selektionsverfahren nur die Auslosung an. Jeder hat damit dieselbe Chance, Mitglied des Gremiums zu werden. Bei entsprechender Größe sind nach der statistischen Wahrscheinlichkeit alle relevanten Merkmale der Grundgesamtheit (Geschlecht, Alter, Bildungsgrad etc.) anteilsgerecht vertreten. Wer also ein Parlament der Bürger möchte anstatt eines der irgendwie definierten Eliten, Experten o.ä. kann nur auf Auslosung setzen – alles andere verzerrt.
Wenn diese ausgelosten Gruppen die Grundlagen der Gemeinschaft stellvertretend für diese bestimmen können, haben wir eine Form aleatorischer Demokratie, “Losdemokratie” (oder konkret “aleatorischen Parlemantarismus”). Nicht die Entscheidungen werden ausgelost oder einzelne Posten, sondern Stellvertreter, die in der nötigen Ausgiebigkeit Sachfragen erörtern.
Ausgeloste Bürgergruppen können natürlich auch rein beratend eingesetzt werden. Das haben wir inzwischen relativ häufig, und es ist ein Baustein der Demokratie, aber: es bleibt Bürgerbeteiligung, es ist keine Bürgerselbstbestimmung, sondern eben nur eine (ratschlaggebende) Beteiligung an der ansonsten in anderer Hand liegenden Macht. Deshalb sollten solche Gremien auch nie “Bürgerparlament” heißen, weil Parlamente nun mal die gesetzgebenden und damit entscheidenden Instanzen sind. Beratende, deliberative ausgeloste Bürgergruppen sind Bürgerräte, Bürgerversammlungen, Bürger*innenkonvente und ähnliches.
b) Auslosung von einzelnen Ämtern unter Geeigneten bzw. Bewerbern
Die Auslosung einzelner Ämter/ Rollen/ Aufgaben kommt dann in Betracht, wenn alle “Kandidaten” im Lostopf grundsätzlich als geeignet angesehen werden. Das kann der Fall sein, wenn im Zuge eines Bewerbungsverfahrens eine Zahl X von mehr oder weniger gleich geeigneten Bewerbern übrig bleibt (überlicherweise hat jeder irgendwelche Vorzüge und Nachteile). Oder wenn aus einer Gruppe jeder für den Job in Betracht kommt (z.B. Klassensprecher zu werden oder am Ende einer Veranstaltung aufzuräumen). Hier sorgt das Los zum einen für Gerechtigkeit (weil es keinerlei Diskriminierung geben kann, es entscheidet ja gerade der Zufall). Zum anderen erdet es insbesondere bei Ämtern, die mit Entscheidungsmacht verbunden sind (wer ausgelost wurde, kann sich gar nicht für den Besten, den einzige Geeigneten halten, man ist damit auch nicht unersetzlich – und es liegt auf der Hand, bei Zeiten neu auszulosen). Die Auslosung von Ämtern verhindert viele Arten von Korruption, Seilschaft, Gefälligkeit.
Werden Ämter ausgelost, die für alle Bürger (einer Region oder einer sonstigen allgemeinen Gruppe wie etwa allen Senioren) zuständig sind (und nicht nur für freiwillige Mitglieder), ist auch dies eine Form aleatorischer Demokratie. Ansonsten spricht man von Mitgliederdemokratie, wie sie etwa für politische Parteien in Deutschland gefordert ist (“Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen”, Art. 21 GG).
Die demokratische Auslosung von Ämtern kommt in Deutschland bisher nur sehr selten vor, beispielsweise, wenn zwei Kandidaten für ein Amt (ggf. in einer Stichwahl) gleich viele Stimmen erhalten haben. Da diesem Verfahren aber eine Wahl vorausgeht, die zu vielen Verzerrungen des Wählerwillens führen kann (und noch mehr zum Willen aller Wahlberechtigten), sollte auch dies nicht unter aleatorischer Demokratie verbucht werden.
Die Bestellung von Schöffen erfolgt in Deutschland anders als weithin angenommen nicht per Los aus der Gesamtheit aller (stimmberechtigten) Bürger. (§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz: “Die Gemeinde stellt in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. […]”) Schöffengerichte sind in Deutschland (anders als in Österreich) daher kein Beispiel für aleatorische Demokratie. (Wobei der Begriff “Demokratie” auf die Judikative, die eine demokratisch beschlossene Rechtsordnung umzusetzen hat, ohnehin nicht gut passt, denn Gerichte sollen ja, auch wenn sie “im Namen des Volkes” Urteile sprechen, dies gerade unabhängig von fallbezogenen Mehrheitsmeinungen tun; die demokratische Aufgabe ist es, ggf. die gesetzlichen Vorgaben zu ändern, also über demokratisch legitimierte Parlamente oder Volksentscheide).
c) Auslosung von Sachentscheidungen
Auf diesen Aspekt aleatorischer Demokratie verweist vor allem Hubertus Buchstein, der das Grundlagenwerk “Demokratie und Lotterie” (siehe Literatur) geschrieben hat. In mehreren Koalitionsverträgen war bisher vorgesehen, dass eine Entscheidung bzw. ein Abstimmungsverhalten ausgelost werden soll, wenn sich die Koalitionspartner nicht einig werden. Zur Anwendung kam es bisher in diesem Zusammenhang aber offenbar noch nie. Trotzdem bleibt es ein interessanter Anwendungsfall: untere gleich gut bzw. gleich riskant erscheinenden Wegen kann man einen auslosen.
Aleatorische Demokratie ist keine Herrschaftsform – denn hier herrscht niemand über andere. Aleatorische Demokratie organisiert vielmehr Selbstbestimmung und Zusammenleben der Menschen.
Daher liegt es in der Natur der Dinge, dass sich Machtmenschen nicht für aleatorische Demokratie begeistern können, denn sie macht Privilegien, Sonderstellungen und Herrschaft einzelner Gruppen unmöglich. Erfunden und erprobt wurde aleatorische Demokratie bereits im antiken Griechenland. Inzwischen gibt es zahlreiche weitere Erfahrungen, so dass Aleatorischen Demokratie natürlich nicht nur durch das Losverfahren gekennzeichnet ist. Weitere wichtige Punkte sind:
– strikte Begrenzung jeder Amtsdauer (im Bürgerparlament z.B. auf eine Woche, bei gelosten oder gewählten Ämtern auf einige Tage, Wochen oder Jahre),
– klare Regeln für Entscheidungsprozesse (was auszuführen hier deutlich zu weit gehen würde),
– Transparenz und Kontrolle aller Verfahrensschritte.
Dass wir in der Menschheitsgeschichte nur sehr kurze und vereinzelte Phasen aleatorischer Demokratie hatten, spricht nicht gegen das Verfahren, sondern belegt den ungeheuren Machthunger einzelner, die – wie auch immer deklariert – Herrschaft über andere Menschen beanspruchen, und dies keineswegs nur in der Politik; in der Summe viel bedeutender sind die Herrschaft der Verwaltung (Exekutive) und der Wirtschaft.
Demokratie wird jedenfalls keineswegs nur in Form von “Wahlen und Abstimmungen” realisiert.
Nach dieser sehr knappen Einleitung sei zur Vertiefung auf Folgendes verwiesen:
– das Konzept ausgelostes Bürgerparlament
– zur Biologie der Herrschaft die Abschnitte I und II im Aufsatz “Jugend-Partizipation mit Jugendplanungszelle”
– zu Sachentscheidungen, die nur mit aleatorischer Demokratie getroffen werden können auf: Warum wir das Bürgerparlament brauchen
– für Historisches zur aleatorischen Demokratie auf David Van Reybrouck: Gegen Wahlen
– ein Streitgespräch über Berufspolitiker und Bürgerbeteiligung
– sowie die Sammlung weiterer aktueller Literatur
Zurecht sehr populär geworden ist folgendes kurze Erklär-Video:
Vom Einsatz des Losverfahrens bei einem Jugendforum (“Youth Citzens Jury”) berichtet dieser Beitrag:
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