Schöffen sind kein Beispiel für aleatorische Demokratie
Wenn Beispiele heutiger Praxis aleatorischer Demokratie benannt werden, kommen immer wieder die Gerichtsschöffen ins Spiel. Schöffen sind juristische Laien, die als Vertreter der Bevölkerung in vielen Gerichtsverfahren mitwirken – und dann stets bei der Abstimmung gleichberechtigt mit dem oder den Berufsrichtern. Beim Amtsgericht kommen zwei Schöffen zu einem Berufsrichter, ebenso bei der kleinen Strafkammer der Landgerichte. Die großen Strafkammern und Schwurgerichte der Landgerichte werden aus je drei Berufsrichtern und zwei Schöffen gebildet (Gerichtsverfassungsgesetz GVG § 76 u.a.).
Die Schöffen werden in Deutschland jedoch nicht ausgelost, wie immer wieder angenommen wird, sondern von den Gemeinden benannt (§ 36 GVG). Regelmäßig rufen die Amtsgerichte daher zur Bewerbung für dieses fünfjährige Ehrenamt auf. Zu Beginn ihrer Amtszeit sollen Schöffen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, und es gibt weitere Einschränkungen. Weiterlesen