Aleatorische Demokratie

Bürgerrat, Bürgerparlament und andere Begriffe aleatorischer Demokratie

Auf Auslosung beruhende Bürgerbeteiligung erfreut sich gerade stark wachsender Beliebtheit. Die verschiedenen Formen sollen hier (bzw. in den verlinkten ausführlicheren Beiträgen) erläutert werden. Diskussionen sind sehr willkommen. Die Stichworte:

1. Aleatorische Demokratie / Sortition
2. Bürgerrat (drei Methoden: nach Peter Dienel, Modell Irland, Modell Vorarlberg)  Vorarlberger Modell)
3. Bürgerparlament (citizen legislature)
4. Bürgerversammlung Weiterlesen

Berufspolitiker oder Bürgerparlament? Neue Podcast-Folge

In der 10. Ausgabe von ?Macht:Los! diskutieren der Grüne-Politiker Peter Heilrath (Foto links: Hagen Schnauss, CC BY 4.0), der Soziologe Robert Jende und der Biologe Timo Rieg, ob Berufspolitiker bessere Politik machen als „normale“ Bürger, die für diesen Job kurzzeitig ausgelost werden. Heilrath, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Außenpolitik der Grünen in Bayern, meint, dass gewählte Abgeordnete rationalere Entscheidungen treffen als es Kurzzeit-Bürgerparlamentarier täten. Aber er sieht durchaus Probleme im heutigen Parlamentsbetrieb. Und am Ende besteht wenigstens diese Einigkeit: Probieren könnte man es ja mal – solange ein ausgelostes „Bürgerparlament“ noch nicht wirklich entscheiden darf, sondern quasi im Testlauf arbeitet und zeigt, was es zu leisten vermag.


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Ausgeloste Bürgerräte überall

Ab dem kommenden Wochenende (24. Januar 2020) arbeiten vier nationale Bürgerräte zeitlich parallel. In Frankreich, Großbritannien, Irland und Schottland beraten per Zufallslos bestimmte Bürger über Handlungsempfehlungen an die Politik. Die Bürgerversammlungen in Frankreich und Schottland tagen dabei schon seit Oktober, die Bürgerräte in Großbritannien und Irland hingegen nehmen am Freitag und Samstag erstmals ihre Beratungen auf. Weiterlesen

Sortition

Zum Begriff der „Aleatorischen Demokratie“ / „Zufallsdemokratie“

Menschen für politische Aufgaben nicht zu wählen, sondern per Zufallslos zu bestimmen, ist eine alte demokratische Praxis, die historisch vor allem mit der Athener Polis verbunden ist (ausführlich: Hansen 1995). Während das Los stets völlig zufällig entscheidet, ist die Festlegung der sogenannten Grundgesamtheit, aus der gelost wird, ein normativer und nicht selten willkürlicher Akt: Nur wer zur Auslosung zugelassen wird, hat die Chance (oder auch das Risiko) ausgelost zu werden. So kann die Grundgesamtheit z. B. die gesamte Bevölkerung eines Stadtteils umfassen, alle Staatsbürger, die Angehörigen einer Universität oder die wahlberechtigte Bevölkerung in einem Landkreis.

Die Auslosung von Bürgern für ein Beratungs- oder Entscheidungsverfahren kommt immer dann in Betracht, wenn bewusst eine zufällige Stichprobe aus der definierten Grundgesamtheit gezogen werden soll. Es gibt dann also weder eine Selbstermächtigung Interessierter (wie bei Bürgerinitiativen, offenen Bürgerforen, Unterschriftensammlungen etc.) noch Delegationsmöglichkeiten für bestimmte Gruppen (wie bei Runden Tischen, in Rundfunk- und Medienräten etc.). Da der Zufall entscheiden soll, welche Personen für die Bürgerbeteiligung bestimmt werden, muss egal sein, auf wen das Los fällt. Auslosungen sind daher in höchstem Maße egalitär: Jeder Mensch, der zur sogenannten Grundgesamtheit derer gehört, aus denen gelost wird, hat die gleiche Chance auf Beteiligung. Es gibt kein Ranking, keine Prüfung, keine Wahl, keine Lobby.

Deshalb sind zwei verschieden Anwendungen des Zufalls zu unterscheiden:
a) Im Standardfall, auf den wir uns hier konzentrieren, wäre eigentlich die gesamte (wahlberechtigte) Bevölkerung einer bestimmten Region (oder eine Teilgruppe davon) zu befragen bzw. an einer Entscheidung zu beteiligen. Da dies nicht praktikabel ist, wenn man mehr möchte als bereits vorhandene Meinungen abzufragen, werden per Los Menschen gewonnen, die stellvertretend für ihre Grundgesamtheit beraten. Damit eine solche Losgruppe einigermaßen realistisch die Vielfalt und Gewichtung der Gesellschaft widerspiegelt, muss sie eine Mindestgröße haben, die u. a. abhängig ist von der Größe der Grundgesamtheit und dem Anspruch an die Reliabilität der Ergebnisse. Zudem muss die Losgruppe robust gegenüber Störungen sein, denn der Zufall ermöglicht ja auch „anstrengenden Zeitgenossen“ eine Teilnahme. Die Erfahrungen sprechen für eine absolute Untergrenze von 25 Ausgelosten (siehe unten Stichwort „Realistische Stichprobe“).
Die Vorteile von Bürgerbeteiligungsverfahren mit Zufallsauswahl gegenüber solchen mit Beteiligung aus eigenem Engagement heraus liegen auf der Hand: zu Wort kommt nicht, wer fähig oder geübt darin ist, das Wort zu ergreifen, sondern es werden vielfältige Sichtweisen eingetragen.
Die Kombination von zufallsausgewählten Bürgerräten mit gewählten Abgeordneten hat in Irland ermöglicht, ethische Fragen, die jahrzehntelang von der parlamentarischen Demokratie vertagt wurden (Scheidung, Homoehe, Abtreibung), zu entscheiden. Auch in Ostbelgien haben rechtlich verbindlich eingeführte Bürgerräte mit zufällig ausgewählten Bürgern, grundlegende Entscheidungen ermöglicht; – in Deutschland werden gerade Bürgerräte getestet.

b) Eine andere interessante Anwendungsmöglichkeit ist die Auslosung einzelner Ämter, z. B. einer ehrenamtlichen Schiedsperson in der Kommune (Schlichter). In solchen Anwendungsfällen muss anders als bei der Stichprobe sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft mit jeder Losentscheidung ähnlich gut leben kann.
Im Feld der Bürgerbeteiligung gibt es solche Einzelauslosungen vor allem, wenn Bürger nur beratend oder gar nur beobachtend an vorhandenen bzw. von der Politik installierten Gremien teilhaben sollen. Kennzeichnend ist, dass die zur Auslosung anstehenden Bürger bestimmte Gemeinsamkeiten haben, die sie genau für dieses Beteiligungsverfahren qualifizieren: sie sind z. B. von einer geplanten Baumaßnahme betroffen, sie sind alleinerziehend oder sie haben sich für das Verfahren beworben und bringen so ein gerade nicht zufälliges Engagement ein.

Siehe hierzu ausführlich:
a) Repräsentative Bürgervoten dank Teilnehmer-Auslosung (pdf)
b) Was ist aleatorische Demokratie? (Mit kurzem Absatz zur Auslosung von Sachentscheidungen)

?Macht:Los! Podcast: Bürgerrat Demokratie (Teil 1) mit Rachael Walch, Günther Beckstein

Aleatorische Demokratie hat in diesem Jahr in Deutschland ein ganz besonderes Experiment erlebt: den „Bürgerrat Demokratie“, eine per Los aus der ganzen Republik zusammengestellte Versammlung, die über Reformen unseres politischen Systems nachgedacht und Empfehlungen für die Politik formuliert haben. Um diesen „Bürgerrat Demokratie“ ging es bei „?Macht:Los!“ schon häufiger, nun war ich bei den abschließenden Beratungen in Leipzig dabei und stelle die Arbeit und die Ergebnisse vor. Shownotes: Weiterlesen

Bürgercafé Berlin: Etwas trocken (Kommentar)

Die Bürger_innenräte in Tempelhof-Schöneberg sind ohne Wenn und Aber ein tolles Projekt: ein Berliner Bezirk testet, wie ausgeloste Bürger seine Politik (bzw. eigentlich: Verwaltungsarbeit) verbessern können. Dass die Wahl bei der Methodensuche auf die Vorarlberger „Dynamic Facilitation“ fiel, ist sicherlich ein Stück weit Zufall, denn eine transparente Abwägung mit anderen aleatorischen Verfahren gab es nicht. Weil die Österreicher seit Jahren gute Erfahrung mit ihrer Form ausgeloster Bürgerräte haben, spricht jedoch erstmal nichts gegen eine Berliner Adaption.
Gleichwohl müssen und werden Freunde und Entwickler aleatorischer Demokratie sowie unparteiische Wissenschaftler und Journalisten das Berliner Projekt kritisch begleiten. Gerade weil momentan Losverfahren eine bis vor kurzem noch unvorstellbare Konjunktur erleben, bleibt jeder Einsatz unabhängig zu evaluieren (was in Tempelhof-Schöneberg übrigens im Konzept fest vorgesehen ist). Denn jeder unbefriedigende Einsatz des Losverfahrens in der Bürgerbeteiligung wird auf das gesamte Methoden-Potpourri zurückfallen. Weiterlesen

Sortition or Aleatoric Democracy in Germany

About the big project „Citizens Council Democracy“ („Bürgerrat Demokratie“)
The citizens’ assembly for democracy is designed as a nationwide process. Anyone with German citizenship aged 16 and over is eligible to participate. When drawing from the sample of citizens, it must be certain that all potential participants theoretically have the chance to be selected.
Read more: How Sortition works